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Justiz: Holzklotz-Prozess: Anwälte legen Revision ein

Nach der Verurteilung des Holzklotzwerfers von Oldenburg zu lebenslanger Haft haben seine Anwälte Revision eingelegt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger haben noch einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Der Bundesgerichtshof muss das angefochtene Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüfen.

Laut Richterspruch vom 20. Mai ist Nikolai H. des Mordes, dreifachen Mordversuchs und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. Der heute 31-Jährige hatte nach Überzeugung der Kammer am Ostersonntag 2008 einen Klotz von einer Brücke der A 29 auf einen Wagen geworfen. Das Geschoss tötete eine 33-jährige Frau aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes. Nikolai H. hatte bei der Polizei zunächst ein Geständnis abgelegt, das er später widerrief.  (Zeit Online)

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