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JVA Siegburg: Höchststrafe für Anstifter des Foltermords gefordert

Im Prozess um den Foltertod eines 20-Jährigen im Jugendgefängnis Siegburg hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für einen der drei Tatverdächtigen gefordert. Er sei "eiskalt und selbst nach der Tat noch taktierend".

Bei dem 19-jährigen Angeklagten wiege die Schuld zudem besonders schwer, sagte Staatsanwalt Robin Faßbender in Bonn. Mit dieser Höchststrafe käme eine Haftentlassung nur nach strenger Prüfung und nicht vor 18 Jahren in Betracht. Für einen 17-jährigen Mitangeklagten forderte Faßbender zehn Jahre Haft - die Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Er sei der "maßgebliche Ideengeber" gewesen.

Der dritte Angeklagte, ein 21-Jähriger, soll als "Mittäter" für 15 Jahre in Haft. Er habe das Pech gehabt, mit zwei Gewalttätern in eine Zelle gesteckt worden zu sein, sagte Faßbender. Bei den sexuellen Übergriffen habe er sich zurückgezogen. Ebenso wie bei dem 19-Jährigen plädierte der Staatsanwalt auch bei dem 21-Jährigen auf eine Verurteilung nach Erwachsenen-Strafrecht. Beide seien "ausgereifte kriminelle Persönlichkeiten". Das "asoziale Verhalten" habe sich lange in den Persönlichkeiten verfestigt. "Die Grausamkeit ist nicht jugendlich, sondern psychopathisch", sagte der Ankläger.

Der Staatsanwalt nannte den 19-Jährigen in seinem Plädoyer "gewalttätig, eiskalt und selbst nach der Tat noch taktierend". Der 17-Jährige habe seine Tatbeteiligung hingegen nicht beschönigt. Das gesamte Geschehen in der Zelle sei auch nur durch sein umfassendes Geständnis aufgeklärt worden.

Elf Stunden langes Martyrium

Die drei Angeklagten waren Zellengenossen des Opfers. Sie sollen den 20-Jährigen im November 2006 auf grausame Weise, aus Mordlust und zur Verdeckung von Straftaten getötet haben. Das Martyrium des jungen Mannes zog sich von den Aufsehern unbemerkt fast elf Stunden lang hin. Am Ende hängten ihn seine Mithäftlinge der Anklage zufolge an Bettlakenstreifen im Bad der Zelle auf. Erst am nächsten Morgen verständigten sie die Justizvollzugsbeamten.

Die Plädoyers der Verteidigung werden für den kommenden Montag (24.9.) erwartet. Das Urteil soll voraussichtlich am 4. Oktober gesprochen werden. (mit dpa)

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