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Panorama: Kampfhund-Prozess: "Ich konnte den Hund nicht mehr halten"

Der Prozess um den im Juni von zwei Kampfhunden tot gebissenen sechsjährigen Volkan hat am Freitag mit einem Geständnis begonnen. "Ich habe nicht begriffen, dass meine Hündin so gefährlich ist", sagte die mitangeklagte Silja W.

Der Prozess um den im Juni von zwei Kampfhunden tot gebissenen sechsjährigen Volkan hat am Freitag mit einem Geständnis begonnen. "Ich habe nicht begriffen, dass meine Hündin so gefährlich ist", sagte die mitangeklagte Silja W. vor dem Hamburger Landgericht, "deshalb bin ich mitverantwortlich dafür, dass der kleine Junge Volkan jetzt tot ist."

Volkan war von zwei Kampfhunden getötet worden, mit denen Hauptangeklagte, der 24-jährige Ibrahim K., ohne Leine und Maulkorb im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg unterwegs war. Einer der Hunde, ein American Staffordshire Terrier, gehörte ihm selbst, der andere Silja W., seiner Freundin. Für beide Tiere bestand behördlich angeordneter Leinenzwang. Die Hunde übersprangen plötzlich eine Mauer und rannten auf einen Schulhof zu einer Gruppe spielender Kinder. Sie stürzten sich auf Volkan und bissen ihn zu Tode.

Sie sei in ihrer Wohnung gewesen, als ihr gemeldet wurden, die Hunde griffen Kinder an, berichtete die 19-jährige Angeklagte. Sie sei auf den Schulhof gelaufen und habe versucht, ihren Hund von dem Kind wegzureißen, sei aber zu schwach gewesen. Sie habe ihn einmal kurz losbekommen, "doch dann konnte ich sie nicht mehr halten", sagte W. dem Gericht. Das Tier habe sich wieder auf den am Boden liegenden Jungen gestürzt. Dann habe sie nur noch geschrien: "Erschießt die Hunde", sagte die Frau. Kurz darauf erschossen Polizisten die im Blutrausch tobenden Hunde. Volkan erlag den schweren Bisswunden am Kopf noch auf der Wiese vor der Schule.

Zum Prozessauftakt hatte der Staatsanwalt die Anklage verlesen. Er wirft K. Körperverletzung mit Todesfolge, seiner Freundin fahrlässige Tötung vor, weil sie K. ihren Hund ohne Leine mitgegeben hatte. Ibrahim K. selbst machte keine Aussage. Er sei bedroht worden, deshalb wolle er abwarten, hieß es. Am kommenden Verhandlungstag sei aber mit seiner Aussage zu rechnen. Sein Verteidiger sagte, er halte die Vorwürfe nicht für gerechtfertigt, da das Verhalten der Hunde nicht vorhersehbar gewesen sei. Daher rechne er mit einem Freispruch.

Der Hauptangeklagte ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Raub und Diebstahl. Sein Hund ging mehrfach auf Menschen los oder verbiss sich in andere Hunde. Vier Mal war er in den zweieinhalb Jahren seines Lebens aktenkundig geworden. Eine Expertin wird im Prozess als Sachverständige aussagen. Sie soll bezeugen, dass die Tiere gefährlich waren. K.s Hund musste zwar keine Hundekämpfe bestreiten, er soll aber getreten, mit dem Gebiss an Schaukeln aufgehängt und kilometerweit gehetzt worden sein.

Zwei Tage nach dem Tod des kleinen Volkan erließ der Hamburger Senat eine neue Hundeverordnung, die ein generelles Kampfhundeverbot vorsieht. Danach ist die Haltung von Pitbulls, American Staffordshire Terriern und Staffordshire Bullterriern sowie Kreuzungen der drei Hunderassen nicht mehr erlaubt. Bei zehn weiteren Hunderassen ist die Haltung nur noch unter Ausnahmen möglich. Darüber hinaus wurde ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde erlassen.

Unter dem Druck der öffentlichen Diskussion verschärften damals auch andere Bundesländer ihre Hundeverordnungen. Versuche der Innenministerkonferenz, eine einheitliche Linie unter den Bundesländern zu finden, scheiterten aber. So ist weiter umstritten, was unter einem gefährlichen Hund zu verstehen ist. Die Zwinger der Tierheime sind seitdem mit Vierbeinern überfüllt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz mit Import- und Zuchtverboten für gefährliche Hunde sowie eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle 5,6 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Damit soll erreicht werden, dass Halter bei Zwischenfällen schnell ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden können.

Karsten Plog

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