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Karfreitag: Der Tanz um die Stille

Berlin ist für Tänzer auch am Karfreitag eine freie Stadt. In einigen Bundesländern ist es das tatsächlich.

Tanzen verboten? In einigen Bundesländern ist es das tatsächlich. Zumindest am Karfreitag. Und am Totensonntag und Allerheiligen. Das gilt für Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo eine Debatte tobt. „Wer die Aufhebung der besonderen Feiertagsruhe am Karfreitag propagiert, fordert nichts anderes als mehr Werktage“, sagte der Ratsvorsitzende der EKD, Nikolaus Schneider, gegenüber dpa. „Der Taliban lässt grüßen“, polterte der Frankfurter Gastronom Ralf Scheffler vom Kulturzentrum Batschkapp kürzlich in einer Mitteilung: „Tanzverbot, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Solche Maßregelungen erwartet man heutzutage zu Recht nur noch in den Herrschaftsbereichen der Steinzeit-Islamisten.“

Die Stadt Frankfurt hatte Mahnschreiben an Clubbetreiber verschickt. Das finden jetzt auch die Grünen falsch, obwohl sie das Gesetz während ihrer Regierungszeit in Hessen unverändert ließen. Die Jugendorganisation der hessischen Grünen rief für Freitag zu einem „Flashmob“ in Frankfurt auf. Auch die Jungen Liberalen sagen: „Niemand wird in seiner Glaubensausübung gehindert, wenn Menschen andernorts feiern.“ Das sieht Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) anders: Hessen sei ein „christlich-abendländisch geprägtes“ Land. Daher sei es „richtig und wichtig, dass es an den höchsten christlichen Feiertagen des Jahres nicht Ramba Zamba rund um die Uhr“ gebe.

Berlin ist für Tänzer auch am Karfreitag eine freie Stadt. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung teilte mit: „Tanzen ist erlaubt. Das wäre für diese Stadt ja auch ein bisschen merkwürdig.“ (mit dpa)

Torben David

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