Kennzeichnungspflicht: Neue Schutzskala für Sonnencreme
Wer in diesem Sommer ein Sonnenbad nimmt, sollte die neuen, verbesserten Warnhinweise auf Sonnenschutzmitteln beachten. Darauf hat die EU rund ein Jahr nach Einführung der neuen Kennzeichnungspflicht hingewiesen.
Auf den neuen Hinweisen dürfen irreführende Angaben wie „Sunblock“ oder „völliger Schutz“ nicht mehr stehen, stattdessen gibt neben dem Sonnenschutzfaktor eine Bewertung auf einer fünfstufigen Skala von „geringer Schutz“ bis „sehr hoher Schutz“ detaillierte Auskunft. Der Schutzfaktor bezieht sich auf die UVB-Strahlung, die den Sonnenbrand verursacht. dpa
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