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Kind gequält: Zehn Jahre Haft für Mutter gefordert

Die Mutter, die ihrer Tochter laut Anklage jahrelang ätzenden Kalkreiniger und Essig eingeflößt hat, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zehn Jahre ins Gefängnis.

Rostock - Die Angeklagte aus Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) habe kalt und egoistisch gehandelt, als sie die heute fünfjährige Lea-Marie über vier Jahre mehr als 20 Mal zwang, die Flüssigkeiten zu trinken, sagte die Staatsanwältin im Plädoyer vor dem Rostocker Landgericht. Das Mädchen wurde dauerhaft schwer geschädigt und schwebte zeitweise in Lebensgefahr.

Der Verteidiger der Mutter plädierte auf eine Strafe von sechs Jahren und drei Monaten. Zu Gunsten der Frau spreche, dass sie geständig sei. Die 27-Jährige hatte auch zugegeben, das Mädchen mit kochendem Wasser übergossen zu haben, um die Unfallversicherung zu betrügen. Der Verteidiger führte weiter an, dass auch Ärzte und Ämter Hinweise auf Lea-Maries Leiden ignoriert hätten. Der Nebenkläger, der die Interessen des Mädchens vertritt, forderte zwölf Jahre Haft.

Für Lea-Maries Vater, der das Mädchen mit einem Teppichklopfer brutal geschlagen haben soll, forderte die Staatsanwältin ein Jahr Haft auf Bewährung. Der Verteidiger will Freispruch. Sein Mandant sei nur von der Angeklagten belastet worden, die nicht glaubhaft sei. Die Urteile sollen am Freitag fallen.

Lea-Marie mehr als 30 mal im Krankenhaus

Die Staatsanwältin berief sich auf das psychiatrische Gutachten, das der Mutter volle Schuldfähigkeit attestierte. Die Frau habe aus egoistischen Motiven gehandelt, ihre Taten geplant und die Ärzte getäuscht, indem sie ihnen die wahre Ursache für Lea-Maries Zustand verheimlichte. Das Mädchen musste mehr als 30 Mal in verschiedene Krankenhäuser eingeliefert werden. Besonders geschädigt wurde die Speiseröhre, die auf ein Viertel der normalen Größe verengt wurde und nun alle zwei Wochen unter Vollnarkose geweitet werden muss.

Der Verteidiger kritisierte das psychiatrische Gutachten. Seiner Ansicht nach müssten die erheblichen Persönlichkeitsmängel der Frau strafmildernd gewertet werden. "Sie tat, was sie tat, weil sie war, wie sie war." (tso/dpa)

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