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Kindermord: Angeklagte bricht zusammen - Prozess abgebrochen

Eine Lübecker Mutter, die ihren acht Jahre alten Sohn umgebracht haben soll, ist beim Mordprozess zusammengebrochen. Das Verfahren wurde daraufhin unterbrochen. Auslöser waren die Schilderungen einer Gerichtsmedizinerin über den Zustand der Leiche des Jungen.

Der Lübecker Mord-Prozess um den Tod eines achtjährigen Kindes ist am Donnerstag unterbrochen worden, weil die angeklagte Mutter einen Nervenzusammenbruch erlitt. Auslöser waren die Schilderungen einer Gerichtsmedizinerin über den Zustand der Leiche des Jungen. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am Dienstag gestanden, im Mai dieses Jahres aus Verzweiflung über ihre finanzielle Situation ihren Sohn in der Badewanne ertränkt zu haben. Sie muss sich wegen Mordes vor dem Lübecker Landgericht verantworten.

Die Angeklagte hatte darum gebeten, das Gutachten der Gerichtsmedizinerin nicht anhören zu müssen. Als der Richter ihr jedoch nicht erlaubte, den Saal zu verlassen, begann sie zu zittern und zu schluchzen. Die Frau musste in die Krankenstation der Justizvollzugsanstalt gebracht werden.

"Was soll aus meinem Kind werden"

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte die 46-Jährige gefasst die Aussagen zweier Kriminalbeamter verfolgt. Einem von ihnen hatte sie schon im Krankenhaus die Tat gestanden, ohne sich aber zum Hergang zu äußern, wie der Beamte aussagte. Sein Kollege berichtete, die Frau habe vor der Tat in einem Internetforum für Alkoholkranke Selbstmordabsichten geäußert und geschrieben: "Ich habe die Tabletten bereits, aber was soll aus meinem Kind werden".

Die Befragung einer Bekannten der Angeklagten musste verschoben werden. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um die Frau, die nach einem Telefonat mit der 46-Jährigen die Polizei alarmierte, weil sie fürchtete, die Frau könne sich und ihrem Sohn etwas antun. Die diensthabende Beamtin ging diesem Hinweis aber nicht nach. Die Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag ausgesagt, sie habe ihre Bekannte gebeten, sich nach ihrem Tod um das Kind zu kümmern. Dies habe die Frau mit dem Hinweis abgelehnt, der Junge müsse dann in ein Heim. Der Prozess wird am Dienstag (4. November) fortgesetzt. (ut/dpa)

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