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Kindermord: Klage abgelehnt - Prozess in Schweden geht weiter

Das Verfahren gegen die mutmaßliche Kindermörderin in Schweden geht weiter. Der Anwalt der deutschen Studentin hatte die Schöffen für befangen erklärt und eine Annullierung des Prozesses beantragt. Ein Richter lehnte den Antrag am Freitag ab.

Das Verfahren gegen die hannoversche Studentin, die im schwedischen Västerås wegen zweifachen Kindesmordes angeklagt ist, wird nicht annulliert. Einen entsprechenden Antrag der Frau wies ein Richter am Freitag ab. Der Anwalt der Deutschen, Per-Ingvar Ekblad, hatte nach dem Rücktritt einer Schöffin erklärt, alle drei ehrenamtlichen Beisitzer seien bei dem Prozess befangen gewesen. 

Vorausgegangen waren Äußerungen von einer Beisitzerin gegenüber Journalisten, wonach sie "von Anfang an" von der Schuld der deutschen Angeklagten überzeugt gewesen sei. Sie trat kurz danach von ihrem Amt zurück, weil solche Äußerungen vor dem Urteilsspruch nicht zulässig sind. Auch eine der beiden anderen Schöffen hatte das Verfahren unmittelbar nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung in den Medien kommentiert. Dabei sagte sie unter anderem: "Warum hat die Angeklagte gelogen, wenn sie nichts zu verbergen hat?"

Die 32-Jährige hat nach Meinung der Staatsanwaltschaft kurz vor Ostern zwei kleine schwedische Kinder aus Eifersucht erschlagen. Sie weist die Mordvorwürfe zurück. Das Gericht hat sich bereits auf einen Schuldspruch festgelegt. Das endgültige Urteil mit Haft oder Einweisung in eine Psychiatrie wird für Anfang Oktober erwartet.

Ekblad kündigte Berufung gegen die abgewiesene Befangenheitsklage an. Sie soll vom Oberlandesgericht Anfang nächster Woche behandelt und entschieden werden. (kk/dpa)

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