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R. Kelly

© dpa

Kinderpornografie-Prozess: R. Kelly freigesprochen

Ein Muttermal auf dem Rücken hat R&B-Sänger R. Kelly vor 15 Jahren Haft gerettet. Angeblich soll er mit einer Minderjährigen Sex gehabt. Die Geschworenen ließen alle Anklagepunkte wegen Kindesmissbrauchs fallen. Als Beweis war ein Video angeführt worden.

R. Kelly hat noch mal Glück gehabt: Er ist in einem Kinderpornografie-Prozess freigesprochen worden. Die Geschworenen eines Gerichts in Chicago sahen es nicht als erwiesen an, dass sich der Rhythm-and-Blues-Star an einer Minderjährigen vergangen habe. Sie ließen alle 14 Klagepunkte gegen den 41-Jährigen fallen.

Der Musiker und Produzent war bereits vor sechs Jahren angeklagt worden, sich selbst beim Sex mit einem damals 13-jährigen Mädchen gefilmt zu haben. Bei einer Verurteilung hätten ihm maximal 15 Jahre Haft gedroht. Sowohl Kelly als auch das inzwischen 23-jährige Mädchen hatten stets abgestritten, die Personen auf dem fraglichen Video zu sein.

Die Verteidigung des 41-jährigen Musikers hatte zuletzt ein Foto von Kellys nacktem Rücken gezeigt, auf dem ein großes Muttermal zu erkennen war. Doch der Mann auf dem Video habe ein solches Muttermal nicht. Die Aufnahmen waren im Jahr 2002 der Zeitung "Chicago Sun-Times" zugespielt worden. Die Zeitung hatte das Video der Polizei übergeben. Woraufhin Kelly in Florida verhaftet worden war. Seitdem verzögerte sich der Prozess immer wieder. (sgo/dpa/AFP)

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