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Kinderpornos: 10.000 Euro Geldbuße für Computer-Netzbetreiber

Der Betreiber eines Computer-Netzdienstes muss wegen umfangreicher kinderpornografischer Abbildungen in seinen Diensten eine hohe Geldbuße zahlen. Dafür verzichtete das Gericht auf eine Fortsetzung des Prozesses.

Frankfurt/Main - Im Gegenzug stellte das Landgericht Frankfurt das Strafverfahren gegen den 54-Jährigen ein. Das Gericht begründete die Verfahrenseinstellung mit den großen rechtlichen Unsicherheiten. Bislang gebe es noch keinerlei Grundsatzurteile darüber, inwieweit ein Netzbetreiber als Vermittler (Access-Provider) für die Inhalte seiner Dienste haftbar gemacht werden können. Eine fünfstellige Geldbuße aber habe immerhin eine abschreckende Wirkung, sagte der Richter.

Seit 1998 hatte man in den von dem Angeklagten vermittelten Diensten eine Vielzahl von Fotos und Filmen mit kinderpornografischem Inhalt vorgefunden. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, mit diesem Material nichts zu tun zu haben. Auch nach den Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes sei er als bloßer Vermittler nicht für die Inhalte haftbar zu machen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich in Anbetracht des drohenden langen Prozesses mit ungewissem Ausgang mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. 7500 Euro der Geldauflage gehen an den Kinderschutzbund, der Rest an die Staatskasse. (tso/dpa)

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