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Panorama: Kindschaftsrechtsreform: Geschiedene nutzen Sorgerecht oft gemeinsam

Nach Scheidungen wird seit der Reform des Kindschaftsrechtes immer häufiger ein gemeinsames Sorgerecht für Kinder vereinbart. Nach der seit zwei Jahren gültigen Neuregelung behielten 60 Prozent der geschiedenen Eltern die gemeinsame Sorge, teilte das Bundesjustizministerium am Dienstag in Berlin mit.

Nach Scheidungen wird seit der Reform des Kindschaftsrechtes immer häufiger ein gemeinsames Sorgerecht für Kinder vereinbart. Nach der seit zwei Jahren gültigen Neuregelung behielten 60 Prozent der geschiedenen Eltern die gemeinsame Sorge, teilte das Bundesjustizministerium am Dienstag in Berlin mit. Einem Gutachten zu den Auswirkungen der Kindschaftsrechtsreform zufolge zeigten sich die Eltern mit der Neuregelung zufrieden, weil sich deutlich weniger Umgangsprobleme ergäben. Nach der alten Rechtslage übte nur knapp jedes fünfte Elternpaar nach der Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Zwischenergebnisse der Studie seien positiv, folgerte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Sie fügte hinzu: "Klar ist jedoch auch, dass gerade Kinder die Leidtragenden von Scheidungen sind." Deshalb müsse die Lage von Scheidungskindern weiter verbessert werden. Als nächsten Schritt kündigte die Ministerin die Beteiligung von Stiefeltern an der elterlichen Sorge an.

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