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© dpa

Körperverletzung: Ben Tewaag muss ins Gefängnis

Bislang war Ben Tewaag mit Bewährungsstrafen davongekommen. Doch nun muss der Sohn der Schauspielerin Uschi Glas sechs Monate ins Gefängnis. Das Münchner Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Tewaag einem 20-jährigen Mann im September des vergangenen Jahres mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Das Opfer erlitt durch den Schlag unter anderem eine angebrochene Nase. "Sie haben es übertrieben", sagte Richter Johannes Jungwirt in seiner Urteilsverkündung.

Tewaag hatte in seiner Vernehmung bestritten, dem jungen Mann nach einem Besuch der Münchner Nobeldiskothek P1 im Streit um ein Taxi ins Gesicht geschlagen zu haben. Es sei zu einer Rangelei gekommen, bei der beide auf den Boden gefallen seien. Er habe sich "im Recht gefühlt" und selbst die Polizei rufen wollen. Tewaag gab zudem an, bei dem Vorfall "extrem müde und betrunken" gewesen zu sein. Vor dem Besuch der Diskothek war er bereits auf dem Oktoberfest. Einem Gutachten zufolge soll er zum Tatzeitpunkt rund drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Mehrmals mit Suizid gedroht

Eine Polizistin schilderte vor Gericht, der 31-Jährige habe nach dem Vorfall mehrmals mit Suizid gedroht und sei festgenommen worden, nachdem er versucht hatte, von einer nahe gelegenen Brücke zu springen. Später sei Tewaag in seiner Zelle "durchgedreht". "Er hat mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen" und gesagt, es sei alles nur passiert, weil er der Sohn von der Uschi Glas sei, berichtete die Zeugin.

Der Angeklagte habe sich mit seiner Einlassung keinen Gefallen getan, kommentierte der Richter in seiner Begründung. Das Opfer und zwei Zeugen hatten geschildert, dass Tewaag "brutal" und "gezielt" zugeschlagen habe. Letztendlich sei seine Aussage "eine Verhöhnung des Opfers", sagte Richter Jungwirt. Der Alkohol habe zwar enthemmend auf Tewaag gewirkt, aber er wisse aus seinem bisherigen Leben, dass er unter "Alkoholeinfluss Dummheiten mache", betonte der Richter.

Da gegen Tewaag noch drei Bewährungsstrafen wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Kokainbesitz und in einem weiteren Fall wegen vorsätzlicher Körperverletzung anhängig sind, könnte es nach Angaben des Gerichts sein, dass er nun diese Strafen auch noch absitzen muss. Es geht hier um insgesamt weitere 23 Monate Haft. (mfa/dpa)

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