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Kriminalität: 15-jähriger Mörder verurteilt

"Kaltblütig und menschenverachtend": Wegen des Mordes an einer dreifachen Mutter wurde der Junge verurteilt. Achteinhalb Jahre soll er für seine Tat büßen.

Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden sah es als erwiesen an, dass er die Frau im Juli 2007 im niedersächsischen Steimbke aus Heimtücke tötete, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Tat sei aus einer "Mischung aus Verachtung für das Opfer und narzisstischem Hochgefühl" begangen worden. Letztlich bleibe das konkrete Motiv aber im Unklaren. Der Angeklagte hatte die Tötung zugegeben. Die Verhandlung fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die zum Teil entkleidete Leiche der 24-jährigen Frau war am Tag nach der Tat in einem Graben gefunden worden. Der Jugendliche hatte während der Verhandlung zugegeben, ihr auf dem Heimweg von einer gemeinsam besuchten Party gefolgt zu sein. Als die Frau sich auf eine Bank setzte, würgte er sie. Weil er angenommen habe, dass sie tot sei, habe er den Körper aus Panik in einen Graben gezogen. Eine Tötungsabsicht bestritt der Jugendliche.

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Angeklagte den Körper im Graben verstecken. Warum er die Frau gewürgt hat, konnte der Jugendliche nicht erklären. Bei Vernehmungen hatte er Tötungsfantasien beschrieben, die er vor Gericht aber bestritt.

Das Opfer hat erheblich gelitten

Die Kammer ging davon aus, dass die junge Frau zunächst noch lebte und erst in dem Graben ertrank. Sie habe erheblich gelitten. Laut Urteilsbegründung war das alkoholisierte Opfer wehr- und arglos. Die Kammer legte dem Angeklagten eine erhebliche kriminelle Energie zur Last. Sein Verhalten sei "kaltblütig, menschenverachtend, überlegt und zielgerichtet" gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert. Den Vorwurf der Mordlust, wie er noch in der Anklage formuliert war, ließ sie fallen. Die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre Haft. Das Höchststrafmaß im Jugendstrafrecht liegt bei zehn Jahren. Das Gericht wertete das Geständnis und das Alter des Angeklagten als strafmildernd. Es habe zudem Brüche in der Entwicklung des Jugendlichen gegeben. Auch habe die Untersuchungshaft den Angeklagten merklich beeindruckt. (mpr/dpa)

Janet Binder[ddp]

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