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Kriminalität: Ehefrau zu Tode gequetscht - Fünf Jahre Haft

Weil er sich auf seine Frau gesetzt und sie dabei zu Tode gequetscht hat, ist ein 50-Jähriger vom Landgericht Hildesheim zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der übergewichtige Mann war minutenlang auf seinem Opfer sitzen geblieben.

Ein übergewichtiger Mann, der sich auf seine Ehefrau gesetzt und die 46-Jährige damit tödlich verletzt hat, ist zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den 50-Jährigen der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der Mann, der zur Tatzeit 128 Kilogramm wog, räumte einen Streit mit seiner Frau ein, bestritt aber jede Tötungsabsicht. Die nur halb so schwere Frau erlitt bei der Attacke 18 Rippenbrüche und verstarb vier Wochen später. Der Mann, der als Busfahrer arbeitet, wurde noch im Gerichtssaal verhaftet.

Der Übergewichtige sprach in der Verhandlung zwar von einem Unfall - er sei lediglich unglücklich auf seine Frau gestürzt - doch Gutachter erklärten, er habe mindestens zwei Minuten auf der 63-Kilogramm schweren Frau gesessen. "Die Tat hatte ihre Ursache in den ehelichen Verhältnissen", so der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe seine Ehefrau auch öfter geschlagen.

Behandlung kam zu spät

Das Opfer war erst einige Tage nach dem Angriff im Krankenhaus behandelt worden. Die Ärzte stellten aber lediglich drei Rippenbrüche fest und entließen die Frau rasch wieder. Die Kammer geht in diesem Fall von einem Behandlungsfehler der Radiologen in der Klinik aus, da ein Gutachter auf dem Röntgenbild auf Anhieb mehr als ein Dutzend Brüche an den Rippen festgestellte. Mit rund 18 Brüchen hätte die Frau unbedingt im Krankenhaus bleiben müssen.

"Es war ein qualvolles sich über Wochen hinziehendes Sterben", betonte Pohl. Der Angeklagte sei einfach untätig geblieben. Der 50-Jährige sagte aus, er sei niemals davon ausgegangen, dass seine Frau sterben könne. Die Kammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte lediglich für eine Bewährungsstrafe plädiert. (dm/dpa)

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