zum Hauptinhalt

Panorama: Kuckuckskind: Mutter muss reden

Berlin/Karlsruhe - Männer können von ihrer Ex-Geliebten Auskunft über mögliche wahre Kindsväter verlangen, wenn sie selbst zuvor für ein angeblich gemeinsames Kind Unterhalt gezahlt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.

Berlin/Karlsruhe - Männer können von ihrer Ex-Geliebten Auskunft über mögliche wahre Kindsväter verlangen, wenn sie selbst zuvor für ein angeblich gemeinsames Kind Unterhalt gezahlt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die Mütter dürften sich nicht auf den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre zurückziehen, wenn sich ihre früheren Angaben zur möglichen Vaterschaft und Geschlechtskontakten als falsch herausgestellt hätten. Ein Paar hatte zwei Jahre zusammengelebt, ein halbes Jahr nach der Trennung bekam die Frau ein Kind. Der Kläger erkannte die Vaterschaft auf Drängen der Mutter zunächst an und zahlte rund 4500 Euro Unterhalt. Erst ein späterer Vaterschaftstest brachte die Wahrheit ans Licht. Nunmehr wollte der Scheinvater den leiblichen Vater auf Rückzahlung verklagen. Dafür muss die Frau nun Namen ihrer Sexualpartner nennen. neu

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false