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Ein Laserstrahl ist in Leipzig am Himmel zu sehen. Immer wieder werden Piloten durch Lichtstrahlen von Laserpointern geblendet.

© Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild

Laserpointer: Eine Waffe - kein Spielzeug

129 Blend-Angriffe mit Laserpointern auf Flugzeuge oder Helikopter wurden in den ersten elf Monaten dieses Jahres in Deutschland registriert - gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr.

Die Attacken passieren meist im Schutz der Dunkelheit und in der sensiblen Phase des Landeanflugs: Im Juli richteten Unbekannte einen starken Laserpointer in den Himmel über Wolfsburg und zielten auf das Cockpit eines Ferienfliegers. Trotz des Angriffs mit dem grünen Lichtstrahl konnten die geblendeten Piloten die Maschine mit knapp 160 Passagieren an Bord wenig später sicher in Hannover landen. Dort ließen sich Kapitän und Copilot von einem Augenarzt untersuchen. Die Täter wurden nicht ermittelt – wie in vielen dieser Fälle. Auch in Berlin war es im Juni zu einem Angriff mit einem Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber gekommen.

Seit Ende Oktober 2009 besteht für deutsche Luftfahrtunternehmen eine Meldepflicht für Laser-Attacken. In den ersten elf Monaten 2016 wurden 202 Blend-Angriffe im In- und Ausland registriert, davon 129 in Deutschland. Die Zahlen gehen leicht zurück. 2013 waren dem Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig noch 322 Attacken übermittelt worden, im vergangenen Jahr 234.

Hubschrauber-Pilot Andreas Helwig vermutet allerdings eine hohe Dunkelziffer. „Auch Autofahrer und Lokführer melden nicht jeden Vorfall“, sagt der Sicherheitsmanager der DRF Luftrettung und Leiter der Station in Villingen-Schwenningen. Selbst vor Rettungshubschraubern machen die Laser-Angreifer nicht Halt. Ende November traf es die Besatzung von „Christoph 41“, nachdem sie einen Notfallpatienten ins Uniklinikum Tübingen transportiert hatte. „Das ist kein Dumme-Jungen-Streich, das ist lebensgefährlich für uns“, betont Helwig.

Es drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren

Ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr wird mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. „Wenn überhaupt einmal Täter gefasst werden, ist bei uns die Strafverfolgung zu lasch“, kritisiert der Laserphysiker Klaus Dickmann, der ein Forschungsprojekt zur Gefährdung durch Blendattacken geleitet hat. „Die USA setzen dagegen konsequent Gefängnisstrafen durch, in Australien fallen Laserpointer unter das Waffengesetz“, erläutert der Professor an der FH Münster.

Die Geräte von der Größe eines Kugelschreibers sollen eigentlich nur als elektronischer Zeigestab zum Beispiel bei Präsentationen dienen. Laserpointer mit mehr als einem Milliwatt Leistung dürfen in Deutschland in der Öffentlichkeit nicht benutzt werden. Im Internet werden jedoch gefährliche Geräte aus Fernost als vermeintlich harmloses Spielzeug angeboten. „Die verdienen nicht mehr die Bezeichnung Laserpointer, das sind Laserwaffen“, sagt Dickmann.

Die Vereinigung Cockpit sieht die Politik am Zug. „Schon das Tragen von starken Lasern sollte unter Strafe gestellt werden“, sagt Eckhard König von der Pilotenvereinigung. (dpa)

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