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Panorama: Lebenslang für Peggys Mörder

Das Gericht hat keinen Zweifel an dem geistig Zurückgebliebenen

Hof/Saale (dpa). Es wirkte wie eine Geste der Erleichterung: Die ZuschauerReihen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hof begannen sich bereits zu leeren, da fiel Peggys Mutter ihrem Lebensgefährten in einer spontanen emotionalen Regung um den Hals. Die Mutter des seit drei Jahren verschwundenen Mädchens ließ ihren Tränen freien Lauf. Auch wenn der Urteilsspruch vom Freitag ihre Tochter nicht lebendig machte, sorgte das Gericht am Ende des Strafprozesses aus ihrer Sicht doch noch für Gerechtigkeit. Darauf hatte die 31-Jährige 27 Prozesstage lang warten müssen.

Starkes Motiv

Dabei schien der Fall für das Gericht offenbar weitaus klarer als für manchen Prozessbeobachter. Unbeeindruckt von Zweifeln, die während der Verhandlung bei manchem Zuhörer immer wieder den Glauben an die Unschuld des geistig stark zurückgebliebenen Angeklagten nährten, verhängte die Strafkammer eine lebenslange Haftstrafe. Schließlich habe allein der Angeklagte ein starkes Motiv gehabt, das Kind umzubringen: Die Vertuschung des Missbrauchs von Peggy, argumentierte das Gericht.

Für die Anwälte des 26-jährigen Angeklagten bleiben die Zweifel an der Mordtheorie. Nur wenige Minuten nach der Urteilsverkündung traten die Verteidiger vor die Fernsehkameras und kündigten gegen das Urteil Revision an. Von seinem Mandanten berichtete Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer: „Er hat das regungslos aufgenommen und war sehr blass. Ich denke aber, er hat verstanden, dass dieses Urteil ein Eingesperrtsein für die nächsten 15 Jahre bedeutet.“ Nach Meinung der Verteidiger blieben in dem über ein halbes Jahr dauernden Prozess viele Rechtsfragen ungelöst. Es habe zu viele Zweifel in diesem Verfahren gegeben, als dass sie für eine Verurteilung ausreichten, sagte Rechtsanwalt Walter Bagnoli. „Das wird jetzt aber letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.“ Zweifel hatten in dem Prozess ohne Leiche immer wieder auch Zeugen gesät, die Peggy erst vor wenigen Wochen gesehen haben wollten. Dass das Gericht darauf nichts gab, machte Richter Hornig in der Urteilsbegründung klar: Es habe sich wohl teilweise um „Erscheinungen“ gehandelt, mutmaßte er. Offensichtlich habe es auch „Absprachen in Lichtenberg gegeben, um Zeugenaussagen abzustimmen“, meinte der Richter. Auf Angaben zahlreicher „Wahrsager und Traumdeuter“ ging das Gericht nicht weiter ein.

Eher wortkarg gab sich nach dem Urteil die Staatsanwaltschaft. Der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett beschränkte sich auf nur wenige Sätze. „Es gibt keinen Anlass für eine Revision.“ Dann dankte er den Polizeibeamten, die „bei der Aufklärung des Falles mitwirkten“. Scharf verwahrte sich Tschanett gegen den Vorwurf, die Anklage sei leichtfertig erhoben worden, „nur, um einen Schuldigen präsentieren zu können“. Aus dem Urteil gehe klar hervor, dass nur der Angeklagte der Täter gewesen sein könne, sagte Tschanett.

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