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© dpa

Panorama: Marco geht in Berufung

Mehr als zwei Jahre lang hatten Marco Weiss und die anderen Beteiligten im Prozess gegen den niedersächsischen Teenager am Schwurgericht im südtürkischen Antalya auf diesen Moment gewartet – doch als er dann kam, brachte er keine Erleichterung. Denn mit der Bewährungsstrafe für Marco ist das Drama nicht vorüber.

Mehr als zwei Jahre lang hatten Marco Weiss und die anderen Beteiligten im Prozess gegen den niedersächsischen Teenager am Schwurgericht im südtürkischen Antalya auf diesen Moment gewartet – doch als er dann kam, brachte er keine Erleichterung. Denn mit der Bewährungsstrafe für Marco ist das Drama nicht vorüber. Schon vor dem Urteil vom Mittwoch war klar, dass dies nicht das letzte Wort der türkischen Justiz sein würde: Der Fall geht jetzt ans oberste Berufungsgericht der Türkei in Ankara.

Wie so oft in dem Prozess gab es auch am Mittwoch Verzögerungen. Erst gegen Abend gab das Gericht seine Entscheidung bekannt: zwei Jahre, zwei Monate und 20 Tage Haft, zur Bewährung ausgesetzt. Marcos Anwalt, Ahmet Ersoy, reagierte sofort: „Wir werden in die Revision gehen.“ Auch Ömer Aycan, der Anwalt der Nebenklage, hält einen Einspruch seiner Seite gegen das Urteil für möglich. Marco sei zu billig davongekommen.

Auch nach dem Urteil bleibt umstritten, was in jener Nacht im April 2007 in einem Hotelzimmer in Side bei Antalya geschah. Der damals 17-jährige Realschüler Marco hatte im Hotel mit der 13-jährigen Charlotte aus dem britischen Manchester angebändelt. Abends in ihrem Zimmer verging sich Marco an dem Mädchen, sagt die Anklage. Marco selbst gab intime Kontakte mit Charlotte zu – und wurde deshalb wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt. Marco betonte, Charlotte habe sich als 15-Jährige ausgegeben – nach türkischem wie nach deutschem Recht würde sie damit nicht mehr als Kind gelten.Trotzdem musste er acht Monate in Untersuchungshaft verbringen, bevor er kurz vor Weihnachten 2007 nach Deutschland zurückkehren durfte.

Nach Einschätzung von Beteiligten kann es noch Jahre dauern, bevor der Berufungsgerichtshof entscheidet. Das Gericht ist stark überlastet, und da in dem Fall Marco noch keine Verjährung droht, dürfte er in Ankara keine besondere Priorität genießen.

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