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Panorama: Marihuana-Konsum: Der Joint wird zur Glaubensfrage

Hans Söllner, bayerischer Sänger und bekennender Anhänger der Rastafari-Religion hat seinen Kampf vorerst verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat ihm am Donnerstag untersagt, Hanf anzubauen.

Hans Söllner, bayerischer Sänger und bekennender Anhänger der Rastafari-Religion hat seinen Kampf vorerst verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat ihm am Donnerstag untersagt, Hanf anzubauen. Söllner ist der erste Marihuana-Konsument in Deutschland, der für seinen Rausch das Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch nimmt. Er ist weit gekommen und will noch weiter. Sein Anwalt hat schon den Gang vor das Verfassungsgericht angekündigt.

Söllner steht im Visier der bayerischen Hasch-Fahnder. Zweimal im Jahr Durchsuchung, 18 Männer wühlen im Haus, erzählt er vor Gericht. Seine drei Kinder steckt er so lange in den Keller. "Was meinen Sie, wie einen da die Nachbarn anschauen? Was sollen meine Kinder denken?" Der 45-Jährige wohnt mit seiner Familie im Ländlichen. Rasta-Leute wie er sind dort selten. Er hat aber ein Recht auf Rasta, sagt er. Darum streitet er, weil er "einer der wenigen Rastas ist, die sich einen Anwalt leisten können".

Rasta ist Kultur, vor allem die Musik, der Reggae: Bob Marley, Peter Tosh, Lee Perry, Burning Spear früher; Buju Banton, Bim Sherman, Junior Delgado heute. Ihre Musik füllt Regale, verkauft sich millionenfach und erlebt seit ein paar Jahren als "Dub" eine blühende Renaissance. Rasta ist aber auch Religion. Das sagen nicht nur seine Anhänger, das sagt jetzt auch Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht.

Wie viele Religionen hat Rasta eine Menge Deuter. Nur das ist sicher: Die Bewegung stammt aus Jamaika und rief die Schwarzen zur Flucht aus Sklaverei und Unterdrückung und zur Rückkehr nach Afrika auf. Sie hatte sogar einen Propheten. Er hieß Marcus Garvey, predigte Anfang der 30-er Jahre in Kingston und war einer der wenigen Religionsstifter, dessen Voraussage später auch eintrat. Garvey verkündete die baldige Krönung eines schwarzen Königs in Afrika.

Böse Zungen behaupteten später, Garveys heilige Gabe beschränkte sich auf Zeitungslektüre. Tatsächlich: 1930 bestieg in Äthiopien Prinz Ras Tafari den Thron, der sich als Nachfahre König Salomons bezeichnete. Er, der Namensgeber der Rastafaris, rief sich zum "König der Könige" aus, zum Auserwählten Gottes, und wurde als Haile Selassie I. berühmt. Für die Schwarzen in Kingston war ein Messias geboren.

Seitdem entwickelt sich der Rasta-Glaube so locker wie seine Vertreter sich kleiden. Ihre bunte Kennung aus den Farben der äthiopischen Nationalflagge Grün, Rot und Gelb spiegelt die undogmatische Mischung aus Bibel und karibischer Mystik, an die sie glauben. Spirituelles Zentrum, heißt es, ist "Ganja", das Marihuana. Nicht nur Rastafaris nennen es der Einfachheit halber: "Dope".

Ganja, meinen nicht nur Rastafaris, öffne den Geist und führe zur Weisheit. Das Zeremoniell des gemeinsamen Rauchens geht abwechselnd mit Ruhe und tiefen Gesprächen einher, dem "Reasoning". Ehrlicherweise muss man sagen, dass sich das "Reasoning" damit nicht allzu weit von den weltweiten Marihuana-Gewohnheiten der Nicht-Rasta unterscheidet. Dennoch erkannte jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht an, dass Anbau und Konsum religiöse Handlungen darstellen. Das ist die Überraschung an der Entscheidung. Denn in dieser und in den vorangegangenen Verhandlungen gab es nur einen Fachmann in Sachen Rasta: den Kläger selbst.

Hans Söllner ist in Bayern eine kleine Berühmtheit. 80 bis 100 Konzerte gibt er im Jahr, von jeder Platte verkauft er bis zu 100 000 Stück. Mit Stoppelbart, Zottelfrisur und regelmäßigen Beleidigungsklagen Prominenter am Hals hat er eine eingeschworene Fan-Gemeinde hinter sich gebracht. "Ich will gläubig sein dürfen", fordert er jetzt vom Gericht. "Ich bin kein 18-jähriger Kiffer. Ich bin Familienvater und mag mich nicht auf Bahnhofsklos rumsuhlen und dort Marihuana kaufen", sagt er.

Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Söllner auch nicht leichtfertig umgegangen. Dennoch: Die "Volksgesundheit" sei gefährdet, wenn gläubige Rastas Hanf anbauen dürfen, heißt es im Urteil. Die Richter hätten die Revision erst gar nicht anzunehmen brauchen. Aber dieser Fall sei "von grundsätzlicher Bedeutung". Das muss den Rastas in Deutschland zunächst genügen.

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