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Van Almsick

© dpa

Medien: BGH verhandelt über Paparazzi-Fotos von van Almsick

Franziska van Almsick klagt gegen die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos: Sie will mehreren Illustrierten eine Publikation von Urlaubsfotos untersagen lassen, die sie zusammen mit ihrem Freund auf Sardinien zeigen. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über den Streit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute erneut mit einem Streit um die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos von Prominenten und ihre Begleiter.

Auf den im Jahr 2005 heimlich aufgenommenen Bildern ist van Almsick mit ihrem damals neuen Lebensgefährten am Hotelstrand, im Wasser, beim Betreten einer Miet-Yacht und beim Bummel durch einen Ferienort zu sehen. Die Fotos waren nach Angaben von van Almsicks Anwältin in den Illustrierten "Freizeitwoche", "Neue Woche" und "Viel Spaß" abgedruckt. Die Unterlassungsklage Almsicks hatte zuletzt vor dem Berliner Kammergericht Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hatte erst am 6. März die Rechte von Prominenten gestärkt und damals den weiteren Abdruck von Fotos verboten, die Prinzessin Caroline und ihren Ehemann Prinz Ernst August von Hannover im Urlaub in St. Moritz zeigten. Auch Fotos von sehr bekannten Personen dürften ohne deren Einwilligung nur publiziert werden, wenn ein "objektiver Informationswert" vorliege und nicht nur die Neugier befriedigt werde, hieß es zur Begründung. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hatte das Urteil kritisiert. (mit ddp)  

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