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Berühmter Raucher. Herbert Napp (CDU), Bürgermeister von Neuss, aufgenommen beim Rauchen auf dem Balkon vor seinem Dienstzimmer im Rathaus in Neuss. Napp will sich das Rauchen nicht verbieten lassen.

© dpa

Mietrecht: FKK, Rauchen. Grillen - Mieter müssen Rücksicht nehmen

Viele Menschen sind der Ansicht, sie dürften sich nackt auf ihren Balkon legen. Das ist ein großer Irrtum. Manche glauben, sie dürften Rauchen. Oder grillen. Oder einfach eine Markise anbringen.

Wer glaubt, er dürfe sich einfach nackt auf seinen Balkon legen, der irrt. Das Gleiche gilt für Mieter, die auf dem Balkon grillen oder Rauchen. Mieter können ihren Balkon in der Regel nutzen, wie sie möchten. Allerdings gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. So sollte zum Beispiel beim Sonnenbaden das allgemeine ästhetische Empfinden beherzigt werden. FKK-Sonnen kann also Ärger geben. Auch beim Rauchen und Musikhören muss darauf geachtetet werden, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.

Blumen sind auf dem Balkon immerhin erlaubt - unter Einschränkungen

Eine Dekoration des Balkons ist grundsätzlich erlaubt. Mieter, die Blumenkästen an ihr Balkongeländer hängen, sollten jedoch darauf achten, dass die Kästen nicht hinunterfallen können. Bei Sturm müssen sie gegebenenfalls extra gesichert werden. Eine feste Montage an der Fassade ist jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Sicherung gegen Sturm

Zulässig ist es zudem, Balkonmöbel oder einen Sonnen- oder Sichtschutzes aufzustellen. Auch hier gilt, dass der Mieter die Verantwortung dafür trägt, dass bei einem Unwetter niemand zu Schaden kommen kann. Das Anbringen einer Markise bedarf hingegen der Erlaubnis des Vermieters, da diese fest an der Fassade montiert werden muss. (dpa)

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