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Marco W

© ddp

Missbrauchs-Prozess: Marco bleibt in türkischer Untersuchungshaft

Ernüchterung nach dem Gerichtstermin: Der Prozess um die Missbrauchsvorwürfe gegen den 17-jährigen Marco wurde erneut vertagt. Eine mögliche schnelle Freilassung ist somit vom Tisch.

Der 17-jährige Marco aus Uelzen bleibt weiter in türkischer Untersuchungshaft. Der Prozess sei abermals vertagt worden, teilte ein Anwalt des Schülers nach der nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlung im türkischen Antalya heute Vormittag mit. Am 28. September soll der Prozess fortgesetzt werden.

Die Anwälte des Jungen hatten vor der Verhandlung noch gehofft, durch ein neues Rechtsgutachten die Freilassung erwirken zu können. Dieses sollte belegen, dass die seit fast fünf Monaten andauernde Untersuchungshaft für Marco nach türkischem, deutschem und europäischem Recht längst unzulässig ist. Doch die Richter überzeugte das offenbar nicht. Zudem machten die Anwälte von Charlotte deutlich, dass sie weiter eine hohe Strafe für Marco W. durchsetzen wollten. Für den dritten Verhandlungstag war Marcos Verteidigerteam um zwei Anwälte aus Hannover und einen türkischen Strafverteidiger verstärkt worden.

Neues Gutachten soll Widersprüche ausräumen

Das Gericht hat ein neues medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll Widersprüche zwischen Zeugenaussagen und dem Gutachten eines Arztes ausräumen, sagte der türkische Anwalt des 17-Jährigen. Damit kam das Gericht der Forderung der Anwälte der 13-jährigen Charlotte nach, die Zweifel an einem medizinischen Gutachten anmeldeten, das Marco entlastete.

Bei dem vorangegangenen Verhandlungstag hatte ein Gutachter, der Charlotte nach dem möglichen Missbrauch untersucht hatte, bereits ausgesagt, dass ihm zufolge die 13-Jährige nicht vergewaltigt wurde. Auch habe er keine Anzeichen für Geschlechtsverkehr feststellen können. Bis wann die türkische Gerichtsmedizin das neue Gutachten vorlegen will, ist unklar.

Kein Weiterkommen ohne die Aussage von Charlotte

Von dem britischen Mädchen Charlotte sind bisher nur Presseberichte über ihre Aussage bei der Polizei bekannt. Die offizielle Stellungnahme der 13-jährigen Schülerin für das Gericht wurde zwar im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens von britischen Beamten in der Heimat vom Charlotte in Manchester aufgenommen. Doch das Schriftstück ist nach Angaben aus Justizkreisen bisher nicht in der Türkei angekommen.

So bleibt weiter ungeklärt, was in der fraglichen Nacht im April in jenem Hotel in Side bei Antalya geschah, in dem sich Marco und Charlotte während der Ferien kennengelernt hatten. Laut Marco gab sich Charlotte als 15-Jährige aus. Beide hätten Zärtlichkeiten gewollt und miteinander geschmust; wegen eines vorzeitigen Samenergusses sei es aber nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Charlotte gab nach Zeitungsberichten bei der Polizei zu Protokoll, Marco habe sich auf sie gelegt, während sie geschlafen habe.

Die bereits vorliegenden Beweise seien Anlass zu einem „schwerwiegenden Verdacht einer Schuld“. Dies rechtfertigt nach Aufassung des Gerichts auch die lange Untersuchungshaft. (tsp mit ddp/dpa)

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