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Panorama: Mitschuld ausgeschlossen: Bewährung für Vater von Todesschützen

Im Prozess gegen den Vater eines jugendlichen Todesschützen hat das Gericht eine Mitschuld des 44-Jährigen ausgeschlossen. Das Landgericht Traunstein verurteilte den Mann am Freitag lediglich wegen 23-fachen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Im Prozess gegen den Vater eines jugendlichen Todesschützen hat das Gericht eine Mitschuld des 44-Jährigen ausgeschlossen. Das Landgericht Traunstein verurteilte den Mann am Freitag lediglich wegen 23-fachen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sah das Landgericht dagegen nicht als erwiesen an. Der 16-jährige Sohn des Angeklagten hatte vor knapp einem Jahr seinen 57-jährigen Schulleiter im oberbayerischen Brannenburg mit einer großkalibrigen Pistole aus der umfangreichen Waffensammlung seines Vaters getötet. Danach schoss er sich selbst in den Kopf. Seither liegt der Junge im Koma. Die Anklage hatte für den Vater dreieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Obwohl ihm die Gewalttätigkeit seines Sohnes bekannt gewesen sei, sei er mit den Waffen "schlampig umgegangen". Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes gefordert.

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