Mobil : Abgasnormen: Jetzt kommt Nummer fünf

08.11.2008 00:00 UhrVon Tsp mit dpa

In dieser Woche hat das Bundeskabinett die Steuerbefreiung für Neuwagen beschlossen: Zwei Jahre keine Kfz-Steuer sollen diejenigen zahlen, die sich ab sofort für ein neues Auto entscheiden, das eine der Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 erfüllt, ein Jahr Befreiung soll es für alle anderen Käufer geben.

Zwar muss der Beschluss noch durch Bundestag und Bundesrat, doch ist die Besteuerung nach Angaben von Wirtschaftsminister Michael Glos bereits ausgesetzt worden – Zurückrudern würde damit schwierig werden.

Verbindlich wird am 1. September 2009 die Euro-5-Norm in Kraft treten.  Mit ihr werden einige Schadstoff-Grenzwerte weiter sinken. Trotzdem ist sie aber eher als Zwischenschritt auf dem Weg zur 2014 geplanten nächsten Verschärfung zu sehen. Denn im Endeffekt halten sich die Änderungen vor allem für die Benziner in Grenzen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Thema Partikel – und damit die Dieselabgase. Bisher erlaubt die Norm Euro 4 noch Partikelmengen bis zu 0,025 Gramm pro Kilometer.

Mit Euro 5 sinkt dieser Wert auf nur noch 0,005 g/km – nur noch erreichbar per Partikelfilter. „Die Euro 5 ist bei uns durch die große Verbreitung der Partikelfilter bei den Dieselmodellen und die Einführung der Umweltzonen praktisch schon vorweggenommen worden“, kommentiert Prof. Ferdinand Dudenhöffer von der Fachhochschule Gelsenkirchen. Die europäische Norm wird daher vor allem für andere EU-Länder wichtig sein, in denen der Filter noch nicht verbreitet ist.

Weiteres Thema im Hinblick auf die künftigen Abgasnormen sind die Stickoxide (NOx). Aber auch hier wird es erst mit der 2014 zu erwartenden Norm Euro 6 zu größeren Veränderungen kommen. Denn von dem NOx-Wert der Euro 4 mit 0,25 g/km für Diesel zu den in der Euro 5 geforderten höchstens 0,18 g/km ist es kein weiter Weg. Der große Einschnitt kommt mit Euro 6: Dann geht es hinunter auf nur noch 0,08 g NOx/km. Dieser Wert ist für die Hersteller ohne aufwendige Zusatztechnik nicht mehr zu schaffen, etwa die Harnstoff-Einspritzungen, die die ersten Hersteller bereits ins Programm genommen haben.

Allerdings gilt der Stichtag in Sachen Euro 5 nur für die sogenannte Typ-Zulassung neuer Modelle und Motoren, also eine Art Baumusterprüfung, die der Hersteller erledigen lassen muss. Auf den Höfen der Händler können damit auch danach noch Neuwagen stehen, die die neue Norm nicht schaffen – wer sichergehen will, muss nachfragen. In einem Kaufvertrag sollte man eintragen lassen, dass das Auto nicht nur die Werte erfüllt, sondern auch eine Euro-5-Typgenehmigung hat. Erst recht, da es für SUVs sogar eine Übergangsfrist von drei Jahren gibt und für bereits im Angebot zu findende Pkw-Modelle eine Gnadenfrist bis 2011 gilt. Und: Wer schon ein Auto besitzt, muss sich keine Sorgen machen. Er kann weiterfahren. Tsp mit dpa

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