zum Hauptinhalt

Mordfall Ayla: Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück

Im Fall der vergewaltigten und ermordeten sechs Jahre alten Ayla hat die Staatsanwaltschaft im sächsischen Zwickau ihre Revision gegen das Urteil zurückgezogen.

Zwickau - "Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg nach dem Studium der schriftlichen Urteilsbegründung", sagte Oberstaatsanwalt Holger Illing der dpa. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision wegen der fehlenden Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder eingelegt. Dem folgten die Nebenkläger. Der 37-Jährige akzeptierte das Urteil.

Das Landgericht Zwickau hatte ihn im Januar wegen Mordes und anderer Verbrechen an dem Kind zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Richter hielten eine Sicherungsverwahrung zwar für wünschenswert, sahen aber keine rechtliche Voraussetzung dafür.

Inzwischen hat auch Aylas Vater nach Angaben seines Rechtsanwalts Michael Windisch die Revision zurückgezogen. Ob sich Aylas Mutter anschließt, ist noch offen. Deren Rechtsanwältin Gundula Böhme bewertete das bisher Erreichte als Erfolg: "Der Gesetzgeber hat signalisiert, die bislang unbefriedigende Gesetzeslage werde überprüft. Wir wollten das anschieben, und damit hat die Revision schon ihren Zweck erfüllt." Rechtskräftig ist das Urteil erst dann, wenn auch die letzte Revision zurückgenommen wird.

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits im Dezember 2005 im Bundesrat eine Verschärfung der Sicherungsverwahrung angeregt. Erst im März unternahm Bayern erneut einen Vorstoß in die gleiche Richtung. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false