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Mordfall Weimar: Monika Böttcher aus Haft entlassen

20 Jahre nach dem Mord an ihren beiden Töchtern ist Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wieder frei. Sie wurde nach 15 Jahren Gefängnis am Freitag aus der Haft entlassen.

Frankfurt/Main - Der Fall Weimar war einer der aufsehenerregendsten und umstrittensten der Bundesrepublik. Insgesamt drei Mal stand Monika Böttcher dabei wegen Mordes an ihren beiden fünf und sieben Jahre alten Töchtern Karola und Melanie vor Gericht. Zwei Mal wurde sie schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt - zuletzt im Dezember 1999.

Am 4. August 1986 waren die beiden Kinder vermisst gemeldet worden. Drei Tage später fand die Polizei die Leichen, erstickt. Schnell fiel der Verdacht auf die damals 28-jährige Mutter, die ein Verhältnis mit einem amerikanischen Soldaten hatte. Um für diese Beziehung frei zu sein, soll sie ihre beiden Töchter getötet haben. Monika Weimar hingegen gab ihrem Mann Reinhard die Schuld. Obwohl der Ehemann bereits nach kurzer Zeit wieder in Freiheit war und sie in Untersuchungshaft kam, bewegte die Frage, wer von beiden die Kinder getötet hatte, noch über Jahre hinweg Öffentlichkeit und Justiz.

Im März 1987 begann vor dem Landgericht Fulda der erste Prozess gegen Monika Weimar, in dem sie Anfang 1988, gestützt auf Indizien, wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Fast acht Jahre später, im Dezember 1995, hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Monika Weimar, die sich nach ihrer inzwischen erfolgten Scheidung wieder Böttcher nannte, wurde freigelassen.

Im April 1997 wurde sie vom Landgericht Gießen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Revision, woraufhin der Bundesgerichtshof das Gießener Urteil im November 1998 wieder aufhob und den Fall nach Frankfurt am Main verwies. Das dortige Landgericht sprach Monika Böttcher im Dezember 1999 erneut schuldig und verhängte eine lebenslange Gefängnisstrafe. Einen erneuten Revisionsantrag verwarf der Bundesgerichtshof im August 2000 und bestätigte die lebenslange Freiheitsstrafe. (tso/ddp)

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