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Mordprozess: Kinderleiche war zehn Monate verscharrt

Mit einem Geständnis hat heute der Mordprozess um den gewaltsamen Tod eines vierjährigen Mädchens in Duisburg begonnen. Das Kind war im August 2004 brutal geschlagen und nach seinem Tod verscharrt worden.

Duisburg - Der Lebensgefährte der ebenfalls angeklagten Kindesmutter (33) gab die Tat zu. «Ich schäme mich», teilte der 39-Jährige über seine Verteidiger mit. Die verweste Leiche des Kindes war erst zehn Monaten später gefunden worden.

Nach Angaben des Mannes habe es vor der Tat immer mehr Probleme mit der Vierjährigen gegeben. Das Kind habe sich ständig eingenässt und nicht richtig essen wollen. Zuletzt hätten sowohl er als auch die Mutter immer häufiger zugeschlagen. Im August 2004 sei die Situation dann eskaliert. Als das Kind wieder Unsinn gemacht habe, sei er ausgerastet und habe mehrfach auf sie eingeschlagen. «Am nächsten Tag ist sie gar nicht aufgestanden und hat den Kopf so komisch gehalten», hieß es in der verlesenen Erklärung des Angeklagten. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass das Kind schon wieder auf die Beine komme.

Tatsächlich habe sich die Vierjährige nicht mehr von den Misshandlungen erholt und sei zwei Tage später gestorben. «Sie fühlte sich plötzlich ganz kalt an», hieß es in der Erklärung weiter. Er habe zwar noch versucht, das Mädchen wiederzubeleben, doch der Versuch sei gescheitert. Aus Angst vor Konsequenzen habe er das Mädchen vergraben. Den Nachbarn habe man erzählt, das Kind sei bei Verwandten in Norddeutschland. Im Juni 2005 hatte sich der Duisburger dann aber doch der Polizei gestellt.

Die mitangeklagte Mutter ließ über ihre Verteidiger erklären, dass sie ihr Kind nie geschlagen habe. Das sei gegen ihre Grundeinstellung. Als sich der Gesundheitszustand ihrer Tochter zusehends verschlechterte, habe sie mehrfach darauf gedrängt, einen Arzt oder Krankenwagen zu rufen. Ihr Lebenspartner sei jedoch dagegen gewesen. Die Misshandlungen selbst will sie nicht gesehen haben. Die genaue Todesursache ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht mehr festzustellen. Die Kinderleiche war bereits zu stark verwest. (tso/dpa)

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