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München: Frau stirbt nach Schuss aus Polizeiwaffe

Vermutlich in Notwehr hat ein 26-jähriger Polizist am Donnerstagabend in München eine 49-jährige Frau erschossen. Wie die Polizei mitteilte, wurde der Beamte bei dem Einsatz in einer Wohnung im Stadtteil Großhadern von der Frau mit einem Messer bedroht.

Ein Mitarbeiter einer psychiatrischen Einrichtung habe zuvor telefonisch Alarm geschlagen. Danach habe die Frau - eine ehemalige Patientin - glaubhaft angekündigt, ihre 24 Jahre alte Tochter umbringen zu wollen. Der Aufenthaltsort der Tochter war zu diesem Zeitpunkt unklar.

Die Staatsanwaltschaft München I ging am Freitag unter Vorbehalt und angesichts der noch laufenden Ermittlungen davon aus, dass der Beamte sich in Lebensgefahr sah, als er den Schuss abgab. Eine endgültige Bewertung könne aber noch nicht abgegeben werden, sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger. Nach Angaben eines Polizeisprechers wird der Polizeibeamte vorerst regulär im Dienst verbleiben.

Pfefferspray zeigt keine Wirkung

Nach Polizeiangaben hatte die 49-Jährige den zwei alarmierten Streifenbeamten die Tür ihrer Wohnung nicht geöffnet. Daraufhin ließ sich der Polizeiobermeister mithilfe einer Feuerwehrdrehleiter auf den Balkon der Wohnung im zweiten Obergeschoss heben, während ein Kollege die Wohnungstür sicherte. Laut Polizei reagierte die zu diesem Zeitpunkt auf dem Sofa sitzende Frau auch auf Zurufe vom Balkon nicht.

Als der Beamte mit einer Feuerwehraxt eine Fensterscheibe einschlug und in die Wohnung eindrang, habe sich die Frau erhoben, und sich mit einem Küchenmesser in der Hand dem Polizisten genähert. Mehrmalige Aufforderungen, das Messer wegzulegen, habe die Frau ignoriert. Auch der Einsatz von Pfefferspray zeigte laut Polizei keine Wirkung.

Schließlich gab der Beamte einen Schuss auf die Frau ab. Dieser traf die 49-Jährige ersten Obduktionsergebnissen zufolge auf Höhe des Schlüsselbeins. Trotz des sofortigen Eingreifens ebenfalls anwesender Feuerwehrsanitäter erlag die Frau noch in der Nacht im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Wie sich herausstellte, befand sich die Tochter der Frau zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung. Sie konnte später von der Polizei ausfindig gemacht werden. (dapd)

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