München : Hohe Haftstrafen im Brunner-Prozess

Die Anwälte der Angeklagten beraten das Urteil mit ihren Klienten. Foto: dpa
Die Anwälte der Angeklagten beraten das Urteil mit ihren Klienten. - Foto: dpa

Er hat den Jugendlichen eine Grenze gesetzt. Dafür haben sie ihn totgeschlagen. Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner sind die Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.

Blass und mit gesenktem Kopf hastet Sebastian L. durch ein Blitzlichtgewitter zu seinem Platz. Markus S. steht aufrecht neben seinen Verteidigern, die Haare kürzer als sonst, dunkle Ringe unter den Augen. Es ist der letzte Tag im Prozess um den im September 2009 getöteten Geschäftsmann Dominik Brunner. Die jungen Männer wissen schon, was sie erwartet: jahrelange Haft.

Die Plätze der Gutachter im Saal bleiben heute leer, auch die Staatsanwältin Verena Käbisch fehlt. Dann tritt Richter Reinhold Baier ein. Der Mann, den alle für seine Seelenruhe preisen, in der er den Prozess abgewickelt hat, und der zugleich als besonders streng und unnachgiebig gilt.

Mit seinem Urteil vorm Münchner Landgericht wird er diesem Ruf gerecht. Sieben Jahre Jugendstrafe für Sebastian L. Der Vorwurf: räuberische Erpressung und Körperverletzung mit Todesfolge. Neun Jahre, zehn Monate Jugendstrafe für Markus S. wegen Mordes. "Hätte ein Erwachsener diese Tat begangen", sagt Baier mehr mahnend als erklärend, "hätte er dafür die absolute Strafe erhalten: Lebenslänglich". Die verhängte "sehr hohe Jugendstrafe" sei "erzieherisch geboten und tat- und schuldangemessen".

Das Gericht ist damit nur geringfügig von den Forderungen der Staatsanwaltschaft abgewichen, die für Markus S. zehn Jahre Haft wegen Mordes, für Sebastian L. acht Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für unter sieben Jahre (Markus S.) beziehungsweise dreieinhalb Jahre (Sebastian L.) plädiert. Die Vorschädigung von Brunners Herz, die Tatsache, dass er es war, der die ersten Schläge setzte - all das, was in der Öffentlichkeit erbittert diskutiert wurde, änderte nichts am Urteil Baiers. Brunner habe sich unter dem berechtigten Eindruck eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs zur Wehr gesetzt, begründet Baier. Den Angeklagten dagegen sei es nicht um Verteidigung gegangen, sondern um Rache dafür, dass sich einer eingemischt und ihnen Grenzen gesetzt hätte - eine für sie, so Baier, "ungewohnte Erfahrung".

In seiner Urteilsbegründung würdigt Baier nochmals das couragierte und besonnene Verhalten Brunners, der für seine Zivilcourage posthum das Bundesverdienstkreuz erhalten hatte. Zugleich streicht der Richter das brutale Vorgehen der Jugendlichen heraus. Diese hätten sich zunächst in der S-Bahn, wo sie eine Gruppe Jüngerer bedrohten, "hochfahrend, rüpelhaft und pöbelnd" verhalten und seien später am Bahnhof Solln, "rücksichtslos und erbarmungslos" gegen den Geschäftsmann vorgegangen. "Wer zu zweit derart mit Wucht und aggressiv einschlägt, muss mit einem tödlichen Ausgang rechnen", so Baier. Dem bereits leblos am Boden liegenden Brunner habe Markus S., den Sebastian L. vergebens abzuhalten versuchte, mit zwei heftigen Tritten in den Leib und gegen die Stirn derart zugesetzt, dass Baier einen "bedingten Tötungsvorsatz" annimmt. Mord also, aus Rache und niedrigen Beweggründen. Keine weiteren persönlichen Sätze mehr an die Angeklagten, kein Appell.

Die Angeklagten nehmen das Urteil mit jener scheinbaren äußeren Ruhe entgegen, die sie die Prozesstage über aufrechterhielten. Nur Sebastian L. scheint ein paar Sekunden lang kaum merklich hinter aufgestützter Hand zu weinen.

Draußen, vor den Türen des Saals, sind die Meinungen zum Urteil durchaus gespalten: "Ein Fall für Sarrazin" sei das, meint Krankenpfleger Thilo Hepp erregt. Er hätte sich ein noch strengeres Urteil gewünscht: Erwachsenenstrafe. Roland Suttner dagegen von der "Boxfabrik" ist "fassungslos". Eine Sache sei da geschehen, "die aus dem Ruder gelaufen ist". Dafür ganz knapp unter der Höchststrafe zu bleiben, das hält er für unangebracht. "Das zeigt doch nur, wie die Münchner Gesellschaft versucht, ihr Saubermann-Image aufzupolieren - auf Kosten der Jugendlichen." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte "das klare und konsequente" Urteil. Einer der Verteidiger von Markus S., Maximilian Pauls, kündigte an, er werde seinem Mandanten "dringend" raten, in Revision zu gehen, da er den Schuldspruch "für falsch" halte. Auch Roland Autenrieth, einer der Anwälte von Sebastian L., sagte, es spreche "vieles für eine Revision". Er gehe davon aus, dass L. den Tod Brunners nie gewollt habe. "Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt, und vor diesem Hintergrund halten wir das Urteil für zu hoch", argumentierte Autenrieth.

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