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Panorama: Muss Marco noch länger in Haft bleiben?

Istanbul - Der deutsche Realschüler Marco W. muss sich auf eine noch längere Untersuchungshaft im türkischen Antalya einstellen.

Istanbul - Der deutsche Realschüler Marco W. muss sich auf eine noch längere Untersuchungshaft im türkischen Antalya einstellen. Bei der Fortsetzung des Strafprozesses gegen den 17-Jährigen aus dem niedersächsischen Uelzen wird es bei der Verhandlung an diesem Freitag möglicherweise zwar eine Aussage des mutmaßlichen Missbrauchs-Opfers Charlotte M. geben, aber wohl noch kein Urteil. Für den Fall einer erneuten Vertagung will die Nebenklage auf eine Fortsetzung der Untersuchungshaft für den Angeklagten dringen. Gibt das Gericht dem statt, könnte Marco W. frühestens kurz vor dem Ersten Advent mit einer Freilassung rechnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Marco W. sexuellen Missbrauch der 13-jährigen Charlotte aus Großbritannien vor, die er im April während eines Urlaubs in Side bei Antalya getroffen hatte. Der Junge bestreitet die Tatvorwürfe. Nach Angaben ihres Anwalts Ömer Aycan hatte Charlotte Ende September bei der britischen Polizei ausgesagt, Marco habe sie vergewaltigt. Charlottes Vater Graham sagte der „Super-Illu“, die Dokumente seien letzte Woche in die Türkei geschickt worden und sollten dem Gericht am Freitag vorliegen. Bis zum Dienstag war die auf Video aufgenommene Aussage des Mädchens laut Aycan aber noch nicht in Antalya angekommen. Selbst wenn die Aussage bis Freitag vorliege, glaube er nicht an ein Urteil, sagte Aycan.

Marcos deutsche und türkische Anwälte fordern, der Jugendliche solle für die restliche Dauer des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt werden, weil die lange U-Haft seit April unverhältnismäßig sei. Das Schwurgericht in Antalya hatte die Anträge der Verteidigung bisher aber stets abgelehnt und auf einen schwer wiegenden Tatverdacht gegen Marco W. verwiesen. Selbst nach einem Urteil wird der Fall möglicherweise noch lange nicht abgeschlossen sein: Marcos deutscher Rechtsanwalt Michael Nagel kündigte in der ARD an, er werde notfalls bis vor das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg ziehen.Thomas Seibert

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