Nach Bluttat : Messerstecher von Rostock in Psychiatrie eingewiesen

15.02.2010 16:45 Uhr

Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Menschen in Rostock ist der 50-jährige Täter in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft sieht deutliche Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit oder für eine verminderte Schuldfähigkeit.

RostockDer Mann sei wegen einer langjährigen psychischen Erkrankung vermutlich schuldunfähig, erklärte Staatsanwalt Peter Lückemann am Montag in Rostock. Der 50-Jährige hatte am Sonntag einen 67-jährigen Mann und eine 66-jährige Frau erstochen und einen Polizisten verletzt.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann seit seiner Jugend psychisch krank. Er leidet demnach an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie, die mit Verfolgungswahn einhergehe. Eine ärztliche und medikamentöse Behandlung habe er in der Vergangenheit abgelehnt. Vor gut zehn Jahren sei er vorübergehend in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden.

Der 50-Jährige hatte am Sonntag auf offener Staße unvermittelt mit einem Küchenmesser mit 15 Zentimeter langer Klinge auf einen 67-jährigen Mann eingestochen. Anschließend ließ er sein Opfer, das Stichwunden im Gesicht, Hals Oberarm und Bauch erlitt, blutend im Schnee liegen und kehrte zunächst in seine nahegelegene Wohnung in einer Rostocker Plattenbausiedlung zurück.

Als eine 66-jährige Frau dem Opfer zu Hilfe kommen wollte, kehrte der Messerstecher zurück. Er stach laut Staatsanwaltschaft "wie besessen" auf sie ein, erst von hinten, dann auch in den Kopfbereich. Anschließend zog er sich wieder in seine Wohnung zurück. Beide Opfer, die sich vom gemeinsamen Singen in einem Chor kannten, starben noch am Tatort.

Als die von Anwohnern alarmierte Polizei eintraf, sprang der 50-Jährige von seinem Balkon im Hochparterre und stach laut Staatsanwaltschaft "in Tötungsabsicht" auch noch auf einen 49-jährigen Polizeibeamten ein. Der Messerstecher, der auf mehrere Warnschüsse nicht reagierte, konnte erst von einem weiteren Beamten durch einen Schuss in den Oberschenkel gestoppt werden. Der verletzte Polizist wurde notoperiert.

Gegenüber dem Haftrichter räumte der 50-Jährige am Montagnachmittag ein, die Verbrechen begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht durch das Verhalten des Täters und Zeugenaussagen deutliche Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit oder für eine verminderte Schuldfähigkeit. Zeugen zufolge soll der Täter gesagt haben, er habe "Stimmen aus dem Kosmos" gehört. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb die einstweilige Unterbringung in eine psychiatrische Klinik beantragt. Dem gab das Amtsgericht Rostock statt. (AFP)

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