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Nach dem Urteil: Staatsanwalt legt Revision im Kachelmann-Fall ein

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Prozess gegen den TV-Moderator Jörg Kachelmann Revision gegen das Urteil eingelegt. Über den Revisionsantrag entscheidet der Bundesgerichtshof.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Revision gegen den Freispruch von Jörg Kachelmann eingelegt. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. Der Schweizer Wettermoderator war in der vergangenen Woche vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den 52-Jährigen beantragt.

Gegen Strafurteile der Landgerichte ist nur Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe möglich. Anders als bei Berufungsverfahren gibt es keine komplette Neuverhandlung vor dem BGH, vielmehr wird dort das schriftliche Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft.

Das schriftliche Urteil der Strafkammer des Landgerichts Mannheim wird spätestens Mitte August vorliegen. Danach hat die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Erst danach geht das Revisionsverfahren nach Karlsruhe.

„Die Einlegung der Revision dient zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen“, teilte die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit.
Erfahrungsgemäß dauert es ein Jahr, bis der BGH über die Revision entscheidet. Verwerfen die Karlsruher Bundesrichter die Revision, wäre der Freispruch für Kachelmann rechtskräftig. Hätte die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen Erfolg, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen. (dpa)

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