zum Hauptinhalt

Nach einer Scheidung: Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern

Wenn sich Eltern auch nach einer Scheidung ständig streiten, leiden vor allem die Kinder. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, dass Eltern in einem solchen Fall kein gemeinsames Sorgerecht bekommen: Zum Wohl des Kindes.

Bei ständigem Streit auch noch nach einer Scheidung erhalten Eltern kein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Maßgebend sei allein das Wohl des Kindes, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Wohl des Kindes erfordere für ein gemeinsames Sorgerecht, dass zwischen den Eltern eine "tragfähige, soziale Beziehung" bestehe (Az.: 3 UF 54/07).

Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines geschiedenen Vaters zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht das elterliche Sorgerecht allein seiner Ex-Frau übertragen hatte. Auch nach der Scheidung war es zwischen den Eltern regelmäßig zu Auseinandersetzungen gekommen.

Persönlichkeitsrecht des Kindes steht im Vordergrund

Das OLG wertete die Entscheidung des Familiengerichts als rechtmäßig. Das in der Verfassung verankerte Sorgerecht der Eltern verlange nicht ausnahmslos, dass es nach einer Scheidung weiterhin von beiden Elternteilen ausgeübt werden müsse. Denn dem ebenfalls im Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrecht des Kindes komme keine geringere Bedeutung zu. Die Persönlichkeit eines Kindes nehme aber mit Sicherheit Schaden, wenn das Kind weiterhin den Streit der Eltern, gerade auch um seine Person, miterleben müsse. (ut/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false