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Nach Kindesmord in Schweden: Buße in Deutschland

Eine in Schweden wegen zweifachen Kindesmordes zu lebenslanger Haft verurteilte Studentin aus Hannover kann ihre Strafe in Deutschland verbüßen.

Stockholm/Hannover - Eine in Schweden wegen zweifachen Kindesmordes zu lebenslanger Haft verurteilte Studentin aus Hannover kann ihre Strafe in Deutschland verbüßen. Wie der Anwalt der 33-Jährigen, Per Ingvar Ekblad, am Sonntag in Stockholmer Zeitungen erklärte, gibt es eine positive Entscheidung der Behörden zu einem entsprechenden Antrag. Dem niedersächsischen Justizministerium war dies am Sonntag nach Angaben eines Sprechers noch nicht bekannt. Ein Bescheid aus Schweden müsste in den kommenden Tagen oder Wochen zugestellt werden.

Die Deutsche Christine S. war wegen der Ermordung eines drei Jahre alten Jungen und dessen einjähriger Schwester in der schwedischen Kleinstadt Arboga zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zwei schwedische Gerichtsinstanzen sahen als erwiesen an, dass die Frau kurz vor Ostern 2008 aus Eifersucht mit einem spitzen Hammer die Kinder getötet und deren Mutter im Haus der Familie schwer verletzt hatte.

Die Mutter lebt mit einem ehemaligen Geliebten der Deutschen zusammen. Sowohl die erste Instanz im vergangenen Sommer wie auch das Berufungsgericht Anfang des Jahres sprachen die Angeklagte trotz fehlender technischer Beweise wie DNA-Spuren oder Fingerabdrücke schuldig. Ihr konnte die Anwesenheit in Arboga zur Tatzeit nachgewiesen werden. Als maßgeblich galt auch das eindeutige Motiv. Die Ex-Studentin bestritt die Tatvorwürfe. Sie hätte bei Verbüßung der Haft in Schweden mit ihrer Freilassung nach zwölf bis 18 Jahren rechnen können. In Deutschland muss sie dagegen mit bis zu 25 Jahren rechnen. dpa

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