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Panorama: Nachrichten: Schlagender Lehrer muss nicht zahlen

Der Lehrer muss kein Schmerzensgeld zahlen, auch wenn die Ohrfeige das Trommelfell des Schülers verletzt. Das entschied ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main.

Der Lehrer muss kein Schmerzensgeld zahlen, auch wenn die Ohrfeige das Trommelfell des Schülers verletzt. Das entschied ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main. Demnach muss der Lehrer die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt haben. In dem entschiedenen Fall konnte das dem Pädagogen nicht nachgewiesen werden. Er wollte das Kind zwar schlagen, aber nicht absichtlich verletzen.

gms

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