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Panorama: Niederlage für Uschi Glas

Im Streit um eine von Uschi Glas vermarktete Hautcreme hat die Schauspielerin eine Niederlage erlitten. Das Berliner Landgericht entschied am Donnerstag, dass die Stiftung Warentest die Schönheitspflege auch weiterhin "mangelhaft" nennen und das Testergebnis verbreiten darf.

Berlin (14.04.2005, 17:18 Uhr) - Damit wurde die Klage der Herstellerfirma 4S-Marketing GmbH gegen die Stiftung wegen der Veröffentlichung des Tests abgewiesen. Die Stiftung muss laut Gericht auch keinen Schadenersatz an die Firma zahlen. «Ich bin entsetzt über das Urteil», sagte die 61-jährige Schauspielerin dem privaten Nachrichtensender N24.

Neben wirtschaftlichen Verlusten sei Uschi Glas ein hoher Imageschaden entstanden, hatte Kläger-Anwältin Tanja Irion argumentiert. Sie kündigte Berufung gegen das Urteil an. Glas sagte dazu dem Sender: «Das verlangt meine Ehre, dass ich weiter kämpfe.» Offenbar habe das Gericht die vier vorgelegten Gutachten nicht eingesehen. Die Stiftung Warentest zeigte sich dagegen zufrieden.

Richter Michael Mauck sagte, die Klägerseite habe nicht nachgewiesen, dass die Tests der Stiftung fehlerhaft waren. Die Herstellerfirma sei durch den vergleichenden Test in ihren Rechten nicht unzulässig beeinträchtigt. Nach Angaben der Stiftung hatten 29 Frauen die Creme «Uschi Glas Hautnah Face Cream» einen Monat lang getestet, jedoch nicht gewusst, dass es sich um ein von der Mimin vermarktetes Produkt handelt. Bei einem Teil der Probandinnen traten laut Testbericht, der im April 2004 in der Zeitschrift «test» erschien, unangenehme Hautreaktionen auf. Sieben Frauen brachen den Test vorzeitig ab.

Laut Landgericht hat die Stiftung glaubhaft nachgewiesen, dass dem Test keine bewussten Fehlurteile und Verzerrungen zu Grunde lagen. Die Prüfmethoden hätten den Richtlinien entsprochen. Die Kläger hatten der Stiftung bei einem ersten Prozesstermin unseriöse Methoden vorgeworfen. Es seien Frauen mit Hautkrankheiten einbezogen worden. Fehlende Neutralität des Testinstituts sei nicht ersichtlich, hieß es im Urteil.

«Wir haben verloren, aber ich halte das Urteil für falsch», sagte Anwältin Irion, die wie Uschi Glas am Donnerstag nicht im Gericht war, der dpa. Es sei sehr merkwürdig, dass das Gerich keinen Sachverständigen hinzugezogen habe. Laut Gericht muss die Klägerseite auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Sprecherin der Stiftung, Heike van Laak, sagte, die Einrichtung sehe sich in ihrer Neutralität und der Durchführung des Tests voll bestätigt. «Wir freuen uns sehr über das Urteil.» Der absurde Vorwurf, der Test sei manipuliert worden, sei vom Tisch. Einer Berufung sehe er sehr gelassen entgegen, sagte Stiftungs-Anwalt Ulrich Franz. Er hatte beim ersten Prozesstermin das Bild einer Testerin mit rotfleckigem, geschwollenem Gesicht in den Saal gehalten.

Uschi Glas vertreibt über den Fernsehkanal Home Shopping Europe rund 60 Produkte einer Serie zur Gesichts- und Körperpflege. Die 61- jährige Schauspielerin hat inzwischen am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach darf die Stiftung nicht mehr behaupten, dass die erheblichen Hautreaktionen nur bei den Probandinnen auftraten, die die Creme von Uschi Glas getestet haben. (tso)

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