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Panorama: Nivel-Prozess: Zehn Jahre Haft gefordert

Drei Jahre nach dem Überfall deutscher Hooligans auf den französischen Polizisten Daniel Nivel soll der Angeklagte Markus Warnecke zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt werden. Das forderte Staatsanwalt Stephane Chassard am Dienstag vor dem Schwurgericht von Saint-Omer.

Drei Jahre nach dem Überfall deutscher Hooligans auf den französischen Polizisten Daniel Nivel soll der Angeklagte Markus Warnecke zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt werden. Das forderte Staatsanwalt Stephane Chassard am Dienstag vor dem Schwurgericht von Saint-Omer. Der 30-Jährige habe bei dem Gewaltausbruch am 21. Juni 1998 in Lens eine herausragende Rolle gespielt und den am Boden liegenden Nivel geschlagen und getreten. Nach dem Plädoyer der Verteidigung wollten die Geschworenen beraten, das Urteil wurde für den Abend erwartet.

Chassard beantragte zudem ein Stadionverbot und ein Aufenthaltsverbot für Warnecke in Frankreich. In seinem Plädoyer sagte der Ankläger, der nur Sekunden dauernde Überfall auf Nivel sei ein Akt "unerhörter Rohheit" gewesen. Warnecke trage eine enorme Verantwortung für die lebensgefährlichen Verletzungen Nivels, der mit schweren Schädelverletzungen wochenlang im Koma lag. Der Deutsche habe zu einem Rollkommando gehört, das in einer Seitenstraße von Lens drei Gendarmen überrannte. Sechs Zeugen hätten übereinstimmend erklärt, dass Warnecke Nivel mit einer Plakattafel geschlagen und mit Fußtritten traktiert habe.

Der ruhig und entschlossen auftretende Angeklagte habe sich wie ein Anführer verhalten, sagte Chassard. Vor knapp drei Jahren waren hunderte Hooligans am Rande des WM-Spiels Deutschland-Jugoslawien randalierend durch die nordfranzösische Kleinstadt gezogen. Der Staatsanwalt sagte, weil sie immer wieder von den Sicherheitskräften zurückgedrängt worden seien, hätten sie sich am späten Nachmittag rächen wollen. Der Überfall auf die drei Gendarmen sei Ausdruck ihres Hasses gewesen.

Die Version Warneckes, er sei vor den heranstürmenden Hooligans geflüchtet, sei eine Lüge und mit dem zeitlichen Ablauf des Geschehens unvereinbar, sagte Chassard. Die von der Verteidigung in den Prozess eingebrachten Fotos, auf denen der Angeklagte nicht zu sehen ist, hätten nur einen begrenzten Aussagewert. Denn offenbar fehlten genau die Bilder, die den Überfall dokumentierten.

Nivel verfolgte das Plädoyer im Gerichtssaal ohne äußerliche Regung. Der Gendarm stieg am Morgen unsicher die zwei Stufen zu seiner Bank hinauf und hatte Schwierigkeiten, sein Brillenetui zu öffnen.

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