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NRW: Sextäter bleibt freiwillig im Gefängnis

Ein 38-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte am Donnerstag die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann abgelehnt.

Gelsenkirchen - Ein 38-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Der Mann werde nun auf eigenen Wunsch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gelsenkirchen sozialtherapeutisch betreut, sagte eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums am Freitag. Der Ex-Häftling befinde sich in einer geschlossenen Anstalt, könne diese aber jederzeit verlassen.

Das Landgericht Mönchengladbach hatte am Donnerstag die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann abgelehnt. Er war 1999 wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl er sich als „Gefahr“ bezeichnet hatte und von brutalen Fantasien sprach, lehnte das Gericht die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab. Das Gericht habe sich in seinem Urteil auf die Aussagen mehrerer Experten gestützt, die ihm eine positive Prognose gaben. ddp

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