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Nürnberg: Hohe Haftstrafen im Bestattermordprozess

Zwei Bestatter sind für die Tötung ihres Kollegen in Nürnberg zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Einer der beiden Angeklagten hatte eingeräumt, den 43-Jährigen an Ostern 2007 mit einem Kantholz aus dem Sarglager erschlagen und unter falschem Namen eingeäschert zu haben.

Dieses Geständnis sei glaubwürdig, urteilte nun das Landgericht Nürnberg-Fürth. Der Haupttäter beteuerte hingegen bis zuletzt seine Unschuld. Seinen Angaben zufolge ist das Opfer im Ausland untergetaucht. Das Gericht verurteilte ihn dennoch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Sein von ihm abhängiger Handlanger erhielt 13 Jahre Haft.

Das Gericht habe in dem Prozess Unglaubliches gehört, sagte Richter Richard Caspar in seiner Urteilsbegründung. "Menschen ließen sich von Versprechungen leiten, die ganz augenscheinlich ins Reich der Fantasie gehören." So habe sich auch der geständige Angeklagte vom Haupttäter zu lebensfremden Handlungen hinreißen lassen. Der Drahtzieher sei ein durchtriebener Betrüger und Menschenverführer, dem das Opfer im Weg gewesen sei.

Anlass für die Tat war demnach ein Streit um Geld zwischen dem Haupttäter und dem Opfer, der dem Angeklagten 2005 sein Bestattungsinstitut verkauft, das Geld dafür sowie weitere versprochene Zahlungen aber nie gesehen hatte. (dpa)

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