zum Hauptinhalt

Panorama: Obszöner Zwerg vor dem Hildesheimer Landgericht

Beleidigung durch Gartenzwerg. Kann ein Gartenzwerg jemanden beleidigen?

Beleidigung durch Gartenzwerg. Kann ein Gartenzwerg jemanden beleidigen? Mit dieser Frage muß sich jetzt das Landgericht Hildesheim auseinandersetzen. Es geht um einen Hartbrand-Wichtel mit erhobenem Mittelfinger und herausgestreckter Zunge, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Über den Zwerg mit dem "Stinkefinger" streiten sich zwei Nachbarn aus dem Raum Elze schon seit drei Jahren. Bereits im Oktober 1999 war eine Klage auf Entfernung des Wichtels aus dem nachbarlichen Garten vor dem Amtsgericht gescheitert. Der Kläger hat jedoch Berufung eingelegt, weil er sich und seine Familie durch die "obszöne Geste" des Zwerges beleidigt sah.

Mickey Maus als Notbeleuchtung. Die Japaner treffen umfassend Vorsorge, um bei einem Stromausfall zum Jahreswechsel nicht im Dunkeln zu stehen. So bekommt im Freizeitpark Tokio-Disney-Land jeder der Zehntausenden von Besuchern einer "Countdown"-Party am Eingang eine kleine Taschenlampe mit Mickey-Maus-Kopf. Sollte in der Silvesternacht wegen des Jahr- 2000-Computerproblems die Beleuchtung ausfallen, genügt es, Mickeys Kopf abzunehmen, und schon brennt die Lampe.

Tierischer Streit. Zwischen dem Osnabrücker Zirkus Giovanni Althoff und der Stadt ist es zum Streit um zwei Elefanten gekommen. Das städtische Ordnungsamt will die beiden Elefantenkühe in einem spanischen Safaripark unterbringen. Eines der Tiere leide an einer Muskel- und Bindegewebeschwäche und könne deshalb nicht richtig laufen, erklärte Jürgen Wiethäuper vom Osnabrücker Ordnungsamt. "Es sollte daher nicht in einem reisenden Zirkus leben." Der Zirkus jedoch weigert sich, die Tiere abzugeben. "Das ist doch Paragrafen-Bürokratie", sagte die Zirkus-Direktionsassistentin Barbara Rothmund.

Strafe für Liebesspiel. Ein Paar, das in der Münchner Innenstadt mit Liebesspielen Anstoß erregt hatte, ist zu Geldbußen verurteilt worden. Wie das Amtsgericht München am Donnerstag mitteilte, wurde dem 37-jährigen Mann eine Strafe von 250 Mark auferlegt, die jedoch bereits abgegolten ist, weil der Obdachlose einige Tage lang in Untersuchungshaft war. Das Verfahren gegen seine gleichaltrige Partnerin wurde unter Auflage der Zahlung von 500 Mark eingestellt. Die beiden hatten am ersten Adventssonnabend auf dem Münchner Christkindlmarkt Glühwein getrunken und anschließend öffentlich Sex gehabt. Eine Gruppe Jugendlicher rief die Polizei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false