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Taxifahrer machen auf dem Oktoberfest in München gute Einnahmen. Ein 19-Jähriger entwendete eine Taxi in Hamburg und fuhr damit nach München - ohne Führerschein und Erlaubnis.

© ddp

Oktoberfest in München: Falscher Taxifahrer ohne Führerschein chauffiert Wiesngäste

In München wurde ein 19-Jähriger verhaftet, der ohne Führerschein und mit geklautem Taxi aus Hamburg Oktoberfest-Gäste gefahren hat. Dass er illegal wohnte und Rauschgift bei sich hatte ist dabei fast Nebensache.

Ein 19-Jähriger hat als Taxifahrer beim Oktoberfest das schnelle Geld machen wollen - ohne Führerschein, ohne Taxilizenz, mit einem in Hamburg entwendeten Taxi und gestohlenen Münchner Nummernschildern. Pech für ihn, dass er einer Mitarbeiterin der Münchner Taxizentrale auffiel, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

Die Frau sah den ihr unbekannten Fahrer gleich mehrmals - einmal mit Hamburger, kurz darauf mit Münchner Kennzeichen. Sie alarmierte die Polizei, die wegen einer Fahrerflucht nach einem Blechschaden ohnehin schon nach dem 19-Jährigen suchte. Den Tipp mit dem Taxi-Dienst während des Oktoberfests habe er von einem Freund bekommen, erzählte der 19-Jährige den Beamten nach seiner Festnahme am Dienstag.

Dieser habe ihm auch das originale Taxi zur Verfügung gestellt, dessen Fahrer in Hamburg den Schlüssel verloren hatte. Dabei besitzt der 19-Jährige noch nicht einmal einen Führerschein: Der wurde ihm bereits abgenommen, weil er ohne nötige Erlaubnis Lastwagen gefahren war.

Dabei hätte dem Mann etwas Fahrfähigkeit durchaus gut getan: Um 13 Uhr war er mit seinem gestohlenen Taxi in der Goethestraße gegen einen dort geparkten Mercedes gefahren und anschließend geflüchtet. Wie sich nach der Festnahme weiter herausstellte, wohnte er seit dem 14. September im Hotelzimmer eines Freundes, ohne dass das Hotel davon wusste. Als die Polizei im Hotelzimmer eintraf, roch es stark nach Rauschgift. Darauf angesprochen, händigte der Mann den Beamten acht Tütchen Marihuana und eine Joint aus. Die Einnahmen durch die illegale Taxifahrten befinden sich laut Polizei im unteren vierstelligen Eurobereich. Daher ergeht neben einem Haftbefehl auch eine Mitteilung an die Finanzbehörden. (rok mit dpa)

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