Parkscheibe und Ordnung : Pink? Geht gar nicht

01.11.2012 11:42 Uhr
Keine Wahl: Auch die Farbe der Parkscheibe ist geregelt. Foto: dpa
Keine Wahl: Auch die Farbe der Parkscheibe ist geregelt. - Foto: dpa

In Deutschland ist fast alles geregelt. Manchmal auch Dinge, deren sich die Bürger gar nicht so bewusst sind. Die Farbe der Parkscheibe zum Beispiel ist keine Geschmackssache.

Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals "derwesten.de" bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe.

Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt. (dpa)

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Unser/e Leser/in blinder meint zum Artikel: Besuch im Reichstag bleibt umständlich:
Da von den aktuell 620 Abgeordneten bei den Sitzungen sowieso nur 20% anwesend sind, bleiben fast fünfhundert Sitze unbelegt. Hier könnte man doch die wartenden Besucher nach der obligatorischen Einlasskontrolle "zwischenparken".
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