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Pascal-Prozess: Befangenheitsanträge abgelehnt

Im Prozess um den seit fünf Jahren verschwundenen Pascal sind die Befangenheitsanträge gegen das Gericht gescheitert. Anderenfalls wäre das Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken geplatzt und hätte neu aufgerollt werden müssen.

Saarbrücken - Die 5. Kammer des Landgerichts wies den Vorwurf der Parteilichkeit als unbegründet zurück. Hintergrund für die Befangenheitsanträge war ein Treffen der Hauptbelastungszeugin mit ihrem Sohn im Gefängnis. Dieser Besuch war den Anträgen zufolge vom Vorsitzenden Richter genehmigt worden, obwohl die 42 Jahre alte Andrea M. ursprünglich ausgesagt hatte, dass auch ihr Kind, ein ehemaliger Spielkamerad von Pascal, sexuell missbraucht worden sei. Sie hatte hatte vor zwei Wochen ihre früheren Geständnisse in dem Verfahren widerrufen.

Dieser Vorgang tauchte laut Verteidigung in den Prozessakten nicht auf. Mit Blick auf die Befangenheitsanträge entschied das Gericht nun, es gebe "keine Anhaltspunkte" für eine Beeinflussung der Angeklagten. Es war vermutet worden, die Besuchserlaubnis sei erteilt worden, damit die Beschuldigte vor Gericht bei ihrer Aussage bleibt.

Frage des Anwalts ohne Bedeutung?

Der Befangenheitsantrag eines Anwalts stützte sich zudem darauf, dass das Gericht dessen Frage an einen Polizisten nach der Reaktion des Kindes auf die Begegnung mit der Mutter nicht zugelassen hatte. Der Beamte, der bei dem Treffen dabei war, hatte als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Die nicht zugelassene Frage des Anwalts war nach Ansicht der Kammer aber ohne Bedeutung.

Der damals fünfjährige Pascal soll laut Anklage im September 2001 in der "Tosa-Klause" in Saarbrücken vergewaltigt und getötet worden sein. Von dem Jungen fehlt seitdem jede Spur. Zwölf Angeklagte müssen sich wegen des Vorwurfs des Mordes und sexuellen Missbrauchs oder der Beihilfe dazu vor Gericht verantworten. Seit Mitte Juni sind alle Angeklagten auf freiem Fuß. Das Gericht hatte die Haftbefehle aufgehoben, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sah.Der Prozess läuft nun schon seit knapp zwei Jahren und hatte bislang 100 Verhandlungstage. (tso/ddp/AFP)

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