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Pascal-Prozess

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Pascal-Prozess: Staatsanwalt fordert fünf Mal lebenslänglich

Endphase im Missbrauchsprozess: Vor dem Saarbrücker Landgericht hat die Staatsanwaltschaft für fünf der zwölf Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Junge soll 2001 von den Männern und Frauen missbraucht und getötet worden sein.

Unter den Hauptangeklagten ist auch die ehemalige Wirtin der Saarbrücker Gaststätte "Tosa-Klause", Christa W., in der der damals fünfjährige Pascal im September 2001 sexuell missbraucht und getötet worden sein soll. Für vier der fünf Hauptangeklagten beantragte Oberstaatsanwalt Josef Pattar in seinem Plädoyer zusätzlich Sicherungsverwahrung.

Die Angeklagte Andrea M., die zugleich Hauptzeugin der Anklage ist, soll wegen verminderter Schuldfähigkeit vierzehneinhalb Jahre Haft verbüßen. Für fünf weitere Angeklagte beantragte die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren. Bei einem Angeklagten plädierte sie auf Freispruch. Diesem sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Tat in der "Tosa-Klause" gewesen sei.

Leiche bis heute nicht gefunden

Die Anklage stützt sich ausschließlich auf Zeugenaussagen. Die Leiche des am 30. September 2001 verschwundenen Kindes wurde bis heute trotz mehrerer umfangreicher Suchaktionen nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft hält die Aussagen der Zeugen, die sich teilweise selbst schwer belastet haben, jedoch für glaubwürdig. Demnach soll der fünfjährige Junge am Tag seines Verschwindens mehrfach von den fünf Hauptangeklagten missbraucht und danach getötet worden sein.

Zeugenaussagen zufolge wurde die Leiche in einem blauen Müllsack aus der "Tosa-Klause" weggeschafft und danach in einer französischen Kiesgrube verscharrt. Dass die Suchaktionen in der Kiesgrube keinen Erfolg brachten, ist für den Staatsanwalt einerseits auf die Größe des Areals zurückzuführen. Zudem sei man erst eineinhalb Jahre nach Pascals Verschwinden auf diese Spur gestoßen. Es sei also "ausreichend Zeit" gewesen, um mögliche Beweismittel zu beseitigen, sagte Pattar.

Freund des Opfers soll ebenfalls missbraucht worden sein

Laut Staatsanwaltschaft soll auch der Spielkamerad von Pascal, Bernie M., mehrfach und systematisch von den Angeklagten missbraucht worden sein. Erst durch dessen Aussagen gegenüber seiner Pflegemutter waren die Ermittler auf die "Tosa-Klause" gestoßen.

Der sich seit nunmehr fast drei Jahren hinziehende Prozess wird am kommenden Montag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Die Urteile werden für den 7. September erwartet. Die zwölf angeklagten Männer und Frauen müssen sich allesamt wegen Mordes und Missbrauchs beziehungsweise der Beihilfe dazu vor Gericht verantworten. (mit ddp)

Oliver Hilt

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