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Panorama: Pinkel-Posse geht weiter: "Bild" bringt Fotos, Ernst August will klagen

Neues vom Match zwischen "Bild" und Prinz Ernst August von Hannover: Erst vor wenigen Tagen hatte das Boulevard-Blatt gemeldet, dass Ernst August beim Besuch der Expo angeblich seine Notdurft an der Hausmauer des türkischen Pavillons verrichtet hatte. Der Hannoveraner hat das bislang stets dementiert.

Neues vom Match zwischen "Bild" und Prinz Ernst August von Hannover: Erst vor wenigen Tagen hatte das Boulevard-Blatt gemeldet, dass Ernst August beim Besuch der Expo angeblich seine Notdurft an der Hausmauer des türkischen Pavillons verrichtet hatte. Der Hannoveraner hat das bislang stets dementiert.

Am Donnerstag hat "Bild" nun nachgelegt und unter dem Titel "Königliche Hoheit, ist das nun ihre Prinzenrolle, oder nicht?" Fotos vom königlichen Ausflug abgedruckt. Die Fotos stammen laut "Bild" von einem Schüler, der den türkischen Pavillon zeitgleich mit Ernst August besichtigte und im richtigen Moment abdrückte.

Der Chef des höchsten deutschen Adelsgeschlechts hat nun den Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz beauftragt, rechtliche Schritte gegen "Bild" zu prüfen. Im Hamburger Verlagshaus lässt man sich davon nicht beeindrucken. Auch nicht von dem Fax, das das Welfen-Oberhaupt dem Springer-Vorstandsvorsitzenden August A. Fischer geschickt hat. Laut "Bild" habe er auch hier beteuert, sich "niemals und zu keinem Zeitpunkt" am türkischen Pavillon erleichtert zu haben. Bild-Chefredakteur Udo Röbel: "Matthias Prinz versuchte zwar am Mittwoch, uns mittels einer Unterlassungsklage an der Veröffentlichung der Fotos zu hindern, wir haben uns davon aber nicht beeindrucken lassen."

Im übrigen glaubt Röbel, dass es in diesem Fall zu keiner rechtlichen Auseinandersetzung kommen werde. Röbel am Donnerstagnachmittag: "Seit der Veröffentlichung der Fotos haben wir von Ernst August nichts gehört. Wahrscheinlich hat ihm sein Anwalt gesagt, dass er bei einer Klage schlechte Karten hätte."

Tatsächlich ist es äußerst ungewiss, ob eine Klage gegen "Bild" in diesem Fall erfolgreich wäre. Laut Bundesverfassungsgericht gelten bei Veröffentlichungen von Prominentenfotos folgende Faustregeln: Erkennbar private Situationen an abgeschiedenen Orten dürfen nicht abgelichtet werden, ein Privatspaziergang auf einem belebten Platz aber schon.

Auch wenn die Expo nach offiziellen Zahlen nicht unbedingt ein Publikumsrenner ist - dass Ernst August an einem abgeschiedenen Ort ausgetreten wäre, kann man nicht behaupten. Möglicherweise, so Uwe Jürgens, Medienrechtler am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg, könne man die Fotos als Eingriff in die Privatsphäre des Adeligen betrachten. Aber auch für Jürgens überwiegt in diesem Fall das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Schließlich sei die Affäre wegen der türkischen Reaktionen auf Ernst Augusts Austritt fast zu einem Politikum geworden: "Ich halte die Veröffentlichung der Fotos deshalb für zulässig."

Markus Huber

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