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Panorama: Plastinate sind Leichen

Aber Anatom Gunther von Hagens darf sie ausstellen

Mannheim - Die Plastinate des umstrittenen Anatomen sind rechtlich als Leichen einzustufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag entschieden. Dennoch dürfe die Ausstellung „Körperwelten“ künftig ohne vorherige Genehmigung gezeigt werden, da sie einen „wissenschaftlichen Anspruch“ habe, heißt es in dem Grundsatzurteil. Das in der Bestattungsverordnung vorgesehene Verbot, Leichen auszustellen, gelte nicht für anatomische Institute, zu denen das klagende „Institut für Plastination“ in Heidelberg zähle.

Gerichtspräsident Karl-Heinz Weingärtner betonte, die „würdige Präsentation der Exponate“ sei zu gewährleisten. Sonst könne die Polizei die Ausstellung einzelner Exponate untersagen.

Die Klage von Hagens gegen die Stadt Stuttgart war damit im Berufungsverfahren erfolgreich. Die Stadtverwaltung hatte die „Körperwelten“-Schau 2003 nur per Ausnahmegenehmigung unter strengen Auflagen gestattet und die Ausstellung bestimmter Exponate untersagt. Der VGH gab nun zwar von Hagens Recht, hob in seiner Begründung allerdings auf die Wissenschaftsfreiheit ab. Hagens hatte dagegen argumentiert, dass die Plastinate keine Leichen seien, weil sie wegen ihres hohen Kunstoffanteils praktisch nicht verwesen könnten und die Körperspender nicht mehr erkennbar seien. ddp

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