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Panorama: Pornografie mit Kindern in „Second Life“?

München - Mitten in einem dicht bebauten Gebiet auf der Hauptinsel von „Second Life“ tut sich eine Lichtung zwischen den virtuellen Bauwerken auf: Villen, Casinos, Denkmäler – und dann ein offener Platz. Ein freies Grundstück in einem der angesagtesten Bezirke von „Second Life“?

München - Mitten in einem dicht bebauten Gebiet auf der Hauptinsel von „Second Life“ tut sich eine Lichtung zwischen den virtuellen Bauwerken auf: Villen, Casinos, Denkmäler – und dann ein offener Platz. Ein freies Grundstück in einem der angesagtesten Bezirke von „Second Life“? Der Grund erschließt sich, wenn man in die Luft geht. Für einen Avatar, so nennt man die virtuellen Spielfiguren in „Second Life“, kein Problem. Es sieht ein wenig aus wie die fliegende Insel aus der Verfilmung von „Gullivers Reisen“. Das Eiland dürfen nur Mitglieder betreten. Der Nachbar des Grundstücks weiß, was auf der geheimen Insel los ist: Das sei ein Club für virtuellen Sex. Mittlerweile sei es ein offenes Geheimnis, dass dort Avatare mit dem Äußeren von Kindern virtuellen Geschlechtsverkehr haben.

Kinderpornografie ist ein schwerwiegendes Problem der virtuellen Welt. Avatare können jede beliebige Gestalt annehmen, auch die von Kindern. Und einige Spieler nutzen das in „Second Life“ für abartige Praktiken, stellen sich zum Beispiel mit ihrem Kinderavatar Pädophilen als Sexpartner zur Verfügung. „Age Play“ wird diese Praxis im Internet genannt. Nach mehreren Anzeigen ermittelt die niederländische Staatsanwaltschaft bereits seit Februar gegen die Urheber solcher virtueller Kinderpornografie. Es sollen Musterprozesse geführt werden, um festzustellen, ob virtuelle Kinderpornos strafrechtlich verfolgt werden können. Der Hamburger Rechtsexperte Stephan Mathé sagte gegenüber der „Netzeitung“ dazu, auch die Darstellung virtueller Kinderpornografie falle unter den Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs. Der besagt: Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Es sei vor allem problematisch, dass auch Kinder und Jugendliche „Second Life“ uneingeschränkt nutzen könnten. Offiziell ist die Anmeldung zwar erst mit 18 Jahren erlaubt, eine effiziente Überprüfung findet aber derzeit noch nicht statt.

Nun geht dem ARD-Magazin „Report Mainz“ zufolge erstmals auch ein deutscher Staatsanwalt gegen Kinderpornografie in „Second Life“ vor. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt sei eingeleitet worden. Das Magazin hat erstmals dokumentiert, dass ein „Second-Life“-Spieler aus Deutschland mit kinderpornografischen Aufnahmen in der Onlinewelt gehandelt hat. „Wir werden versuchen, diese Person namhaft zu machen“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der Zentralstelle gegen Kinderpornografie bei der Staatsanwaltschaft Halle in der Sendung. Aufnahmen des Magazins belegen, wie Spieler in „Second Life“ virtuelle Kinder vergewaltigen oder gegen Geld sexuell missbrauchen. „Das ist ein Kinderpornografisches Angebot“, sagt Vogt. Friedemann Schindler von der für den Jugendschutz im Internet zuständigen Einrichtung „jugendschutz.net.“ fordert, das Alter der „Second Life“-Spieler künftig zu überprüfen. Zudem sei es möglich, solche Fälle technisch zu verhindern. „Das Spiel lässt sich so programmieren, dass Hardcore-Inhalte ausgeschlossen sind“, sagt Schindler.

Sebastian Gierke

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