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Solche "Drohnen" kann sich jeder kaufen.

© dpa

Private Aufrüstung: Mit eigenen Drohnen den Nachbarn bespitzeln

Drohnen sind in aller Munde. Demnächst sollen sie Pakete liefern. Schon jetzt aber ist die private Aufrüstung möglich. Mit Drohnen für 400 Euro lassen sich Nachbarn bespitzeln. Das ist aber verboten.

Noch ist die Auslieferung von Paketen mit unbemannten Drohnen eher Science-Fiction oder ein Marketinggag. Die Geräte dafür gibt es aber schon, sogar zu erschwinglichen Preisen. Besitzer dürfen die sogenannten Multikopter aber nie aus den Augen lassen. Bei Modellfliegern sind sogenannte Multikopter sehr beliebt, die Drohnen technisch ähneln. Selbst Einsteiger kämen damit gut zurecht, sagte Christoph Bremer vom Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) dem dpa-Themendienst. Denn die Geräte fliegen stabiler als zum Beispiel Modellflugzeuge. Mit einer eingebauten Kamera sind außerdem spektakuläre Luftaufnahmen möglich. Diese wird aber häufig nicht mitgeliefert, Besitzer müssen sie also selbst einbauen. Mit Drohnen, die künftig zum Beispiel bei der Auslieferung von Paketen zum Einsatz kommen könnten, haben die Multikopter aber nur wenig zu tun - trotz technischer Ähnlichkeiten.

Es gibt strenge Regeln, die zu beachten sind

„Der Unterschied zwischen Drohnen und Multikoptern ist vor allem eine rechtliche Definition“, erläuterte der Experte. Das bedeutet: Wer einen Multikopter steuert, muss immer Sichtkontakt zu dem Gerät haben - das Live-Bild der Kamera auf dem Tablet in der Hand reicht dafür nicht aus. Drohnen fliegen dagegen selbstständig auf einem vorprogrammierten Weg. Das ist technisch zwar möglich, in Deutschland für Privatnutzer aber verboten. Dazu kommen weitere rechtliche Spielregeln: Wer einen Multikopter gewerblich nutzt und zum Beispiel damit gemachte Luftaufnahmen verkauft, braucht eine entsprechende Zulassung. Und auch bei privater Nutzung dürfen die Geräte nicht überall herumfliegen - in der Nähe von Flughäfen gibt es zum Beispiel Flugverbotszonen. Anfänger besuchen am besten einen Modellflugplatz, rät Christoph Bremer: „Dort gibt es entsprechende Aufstiegsgenehmigungen.“ Allerdings sind Hobbypiloten nicht an solche Orte gebunden. „Modellflug ist auch außerhalb von Flugplätzen möglich, mit Erlaubnis des Besitzers zum Beispiel irgendwo auf einem Feld“, sagt Bremer. „Ich muss aber immer die Luftverkehrsordnung beachten.“ In unterschiedlichen Gebieten gelten danach unterschiedliche Maximalhöhen. Anständige Multikopter für Einsteiger, die um die 400 Euro kosten, fliegen allerdings selten höher als 50 bis 100 Meter. „Außerhalb von bewohnten Gebieten ist das eigentlich nie ein Problem“, sagt Bremer. Und selbst innerorts können die Besitzer damit im eigenen Garten fliegen - für den Besuch beim Nachbarn kann es allerdings schon Ärger geben. „Dann gelten natürlich die entsprechenden Regelungen zur Wahrung der Privatsphäre“, so Bremer. Das Hineinknipsen in fremde Häuser und Wohnungen ist zum Beispiel verboten. (dpa)

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