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Heide Simonis 080624

© dpa

Private Fotos: Simonis verklagt Springer-Verlag

Seit Dienstag befasst sich der Bundesgerichtshof mit einer Klage der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis. Nach ihrer dramatischen Wahlniederlage im Jahr 2005 folgten ihr Bild-Reporter und fotografierten sie bei einer Einkaufstour. Jetzt fordert Simonis, dass sämtliche Fotos an sie herausgegeben werden müssen.

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag über einen Rechtsstreit zwischen der früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) und der Axel Springer AG um die Veröffentlichung mehrerer Fotos verhandelt. Simonis beanstandet, am Tag ihres spektakulären Ausscheidens aus dem Regierungsamt in Kiel und am Folgetag von Reportern der Bild-Zeitung "verfolgt" und fotografiert worden zu sein.

Sie will erreichen, dass Fotos, die in der Bild-Zeitung vom 28. April 2005 mit dem Artikel "Danach ging Heide erst mal schoppen" erschienen, nicht mehr veröffentlicht werden. Die Bilder zeigen Simonis bei privaten Einkäufen in einem belebten Einkaufszentrum. Zudem will sie erwirken, dass die Springer AG bislang unbekannte Fotos, die am 28. April 2005 von ihr gemacht und noch nicht publiziert wurden, an sie herausgibt.

Gericht betritt rechtliches Neuland

Mit der Frage des "Herausgabe-Anspruchs" betritt der BGH rechtliches "Neuland", wie die Vorsitzende Richterin sagte. Es gebe eine "große praktische Tragweite für ähnliche Fälle".

Der Anwalt von Simonis betonte, dass sie zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen "keine Politikerin mehr" gewesen sei und einer privaten Tätigkeit nachgeging - dem Kauf von Lebensmitteln und eines Hosenanzugs.

Demgegenüber sagte der Springer-Anwalt, dass sich Simonis nicht in einer zurückgezogenen privaten Situation befunden hatte. Sie sei zudem "eine sehr bekannte Politikerin" gewesen, die sich als "Workaholic" bezeichnet habe. Deshalb gebe es ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit daran, wie sie mit einer demütigenden politischen Niederlage umgehe und ihren Rückzug ins Private meistere. Das Ausscheiden eines Politikers aus dem Amt sei zudem "ein zeitgeschichtliches Ereignis".

Der Springer-Anwalt wandte sich zudem gegen den Herausgabe-Anspruch von Simonis. Die Presse habe das Recht, ein Bildarchiv zu unterhalten, auf das sie bei geeignetem Anlass zurückgreifen könne. Ein Herausgabe-Anspruch würde in dieses "verkörperte Gedächtnis" und damit in einen Kernbereich der Presse eingreifen. (fg/ddp)

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