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Promotionsvermittler: Haftstrafe für Geschäfte mit Doktortiteln

Der Handel mit Doktortiteln steht unter Strafe. Dies bekam jetzt auch der Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft zu spüren. Er wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Doch dies war noch nicht alles.

Im bundesweit ersten großen Prozess um Geschäfte mit Doktortiteln ist der Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den 52-Jährigen am Montag der Bestechung in 61 Fällen schuldig und verhängte zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro. Der Chef des Instituts hatte Kandidaten an einen Uni-Professor vermittelt und ihm dafür Honorar gezahlt. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und will in Revision gehen. (ae/dpa)

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